Altena. .

Seine verbotene Neigung lebte ein Mann aus Altena nicht nur aus, er ließ auch andere teilhaben. Der 48-Jährige stellte mehr als hundert kinderpornografische Bilder ins Internet, machte die Dateien so für andere zugängig. Auch hortete er weitere Bilder und Videos dieser Art. Das Amtsgericht Altena verurteilte ihn zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung.

Allein die Beschreibung dessen, was auf den Fotos zu sehen ist, verursachte den Zuschauern im Saal Übelkeit: Kleine Mädchen und Jungen werden missbraucht, zu sexuellen Handlungen gezwungen, gefesselt und gefoltert. Zu den Opfern zählen selbst Säuglinge. Es sind Kinder, die sich nicht gegen das wehren können, was ihnen angetan wird. Menschen wie der 48-jährige Altenaer beschaffen sich diese Bilder und sorgen damit dafür, dass es immer neue Motive, also Opfer gibt.

Zwischen Anfang Dezember und Ende Februar lud der unauffällige Mann 108 kinderpornografische Bilder hoch. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung stießen Ermittler auf der Festplatte seines Computers auf weitere 70 Fotos sowie mindestens 200 Bild- und Videodateien. Der Vater von drei Kindern hatte sich noch nicht einmal Mühe gegeben, das Material unter vermeintlich harmlosen Dateinamen zu speichern. Und: Gerade erst 2007 hatte ihn das Arnsberger Amtsgericht wegen ähnlicher Straftaten zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Seit 1981 straftrechtlich aufgefallen

Zum Zeitpunkt der aktuellen Fälle stand der Altenaer noch unter laufender Bewährung. Strafrechtlich in Erscheinung getreten war er zum ersten Mal 1981 und danach immer wieder – wenn auch bis 2007 nicht einschlägig. Vor Gericht ließ der Mann in erster Linie seinen Anwalt für sich sprechen, räumte die Vorwürfe aber ein. Sein Mandant habe eine Therapie machen wollen, die sei nicht bewilligt worden, und selbst bezahlen könne er sie nicht. Letztlich beteuerte der Angeklagte: „Es tut mir leid, dass ich das noch mal gemacht habe. Ich bereue das zutiefst. Ich bin in einem Sumpf gelandet.“

Das Gericht verurteilte ihn zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung. Damit droht nun auch der Widerruf der alten Bewährungsstrafe. Richter Dirk Reckschmidt machte aus seinem Herzen keine Mördergrube: „Ein drei Monate altes Baby? Ich fasse es nicht. Was sie dadurch diesen Kindern für Schaden zufügen, können wir gar nicht ermessen. Ohne Leute, die sich das angucken, gäbe es diese Bilder nicht.“ Bewährung komme nicht in Frage.