Duisburg. . Ein Rheinhauser stand nun zum zweiten Mal wegen Besitzes von Kinderpornografie vor Gericht. 2009 wurden in seiner Wohnung erneut CDs mit eindeutigem Inhalt gefunden, die die Polizei bei einer Hausdurchsuchung im Jahre 2004 offenbar übersehen hatte.

Wegen des Besitzes von Kinderpornografie fand sich ein 52-jähriger Rheinhauser vor dem Amtsgericht Stadtmitte wieder. Im November 2009 waren in seiner Wohnung CDs mit eindeutigem Inhalt gefunden worden. Nicht zum ersten Mal.

Und auch wenn es widersinnig klingt: Genau deshalb endete das Verfahren am Donnerstag mit einem Freispruch.

Doppelte Anklage

2004 war erstmals gegen den kaufmännischen Angestellten ermittelt worden. Kistenweise waren Datenträger mit Sex-Darstellungen sichergestellt worden, darunter auch kinderpornografische Fotos und Filme. Zur Strafe gab es 2008 ein Jahr mit Bewährung.

Doch eine Kiste hatte die Polizei offenbar bei der Hausdurchsuchung übersehen. „Was auch kein Wunder ist“, so der Angeklagte. Er sammele alles mögliche und besitze Tausende CDs und 20.000 Sportzeitschriften.

Die fragliche Kiste entdeckte die Ex-Ehefrau im Jahre 2009 und hatte nichts Eiligeres zu tun, als die Polizei zu verständigen. „Ich habe nicht mehr gewusst, dass da noch Kinderpornografie drin war“, beteuerte der Angeklagte. „Ich habe einen Fehler gemacht, weil ich Anfang 2004 aus Neugierde eine solche Internetseite abonniert habe. Niemals davor und niemals danach habe ich sowas angefasst.“

Laut Richter kein Vorsatz erkennbar

Der Staatsanwalt zeigte dennoch wenig Verständnis. „Wenn ich schon verurteilt worden bin, stelle ich mein ganzes Haus auf den Kopf, ob da nicht noch was von dem Schmutzzeug herumliegt.“ Er forderte ein Jahr Gefängnis.

Der Verteidiger bezweifelte dagegen, ob überhaupt ein Straftatbestand erfüllt sei. „Es ist nicht strafbar, wenn man vergisst, dass noch etwas irgendwo im Haus herumliegt.“ Eine Ansicht, der sich die Strafrichterin zuletzt anschloss. „Der Vorsatz ist in diesem Fall nicht erkennbar“, meinte sie und sprach den Angeklagten frei.