Bochum.

Weil er massenhaft kinderpornografische Bilder besessen und ein Video gleichen Inhalts ins Internet gestellt hatte, ist ein 32-jähriger Bochumer am Dienstag zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Vor dem Amtsgericht sagte er kaum ein Wort. Unklar blieb, ob er sich schämt oder reuig ist.

„Kinderpornografie ist Gewalt an Kindern, körperlich und seelisch, mit schlimmsten Folgen.“ Das führte gestern eine Staatsanwältin einem 32-jährigen Arbeiter aus Bochum vor Augen, der auf der Anklagebank saß. Der Mann hatte auf seiner Festplatte und auf einer DVD insgesamt 186 Bilder besessen, auf denen Erwachsene schwere Sexualverbrechen an Kindern begingen. Außerdem hatte er ein Video mit gleichartigem Inhalt fünf Minuten lang ins Internet gestellt, damit andere es auf ihren PC herunterladen können. Beides ist strafbar - und wurde von Amtsrichterin Gabriele Hein mit fünf Monaten Haft auf Bewährung bestraft. Außerdem muss der Täter, ein alleinstehender Arbeiter aus Bochum, 800 Euro an den Kinderschutzbund zahlen. Die Herstellung dieser Produkte sei „für die Kinder etwas ganz Furchtbares“, hieß es. Der Täter selbst hat keine Kinder.

Staatsanwältin empfiehlt ärztliche Behandlung

Vor Gericht war er geständig. Er ließ das aber nur über seinen Verteidiger verkünden, mit einem einzigen dürren Satz. Auch ein Wort der Reue oder der Scham kam nicht über seine Lippen. Eine Erklärung für sein Tun auch nicht. Die Staatsanwältin meinte: Wer sich an solchen Bildern errege, solle sich ärztlich behandeln lassen.

Aufgeflogen war er in der ersten Jahreshälfte 2009. Das bayerische Landeskriminalamt hatte seine Machenschaften bei Routineermittlungen im Internet entdeckt. Er hat drei Vorstrafen: wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.