Bochum. . Weil er massenhaft Kinderpornografie besessen und weiter verbreitet hat, wurde ein Bürokaufmann vom Schöffengericht in Bochum zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der 35-jährige Bochumer war bei einer Routinerecherche aufgeflogen.
Wegen Besitzes und Verbreitens von kinderpornografischen Bildern und Videos ist am Dienstag ein 35-jähriger Bürokaufmann aus Bochum zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
„Leute wie Sie“, sagte Richter Werner Pattard zum Angeklagten, seien mitverantwortlich für sexuellen Kindesmissbrauch. Der 35-jährige Bürokaufmann hatte am Dienstag vor dem Schöffengericht gestanden, auf CD, DVD und auf seinem PC über 1000 Bilder und Videos besessen zu haben, auf denen sich erwachsene Frauen und Männer an kleinen Mädchen und Jungen äußerst massiv vergehen. Leute, die so etwas „konsumieren“, so Pattard, „sind diejenigen, die dafür sorgen, dass solche Dinge geschehen. Hinter jedem Foto steckt ein Kindesmissbrauch“.
Angeklagter sagte, er schäme sich
Der Angeklagte, ein alleinstehender, bisher unbescholtener Mann, war im März 2010 nach einer Routinerecherche des Landeskriminalamtes im Internet aufgeflogen. Die Kripo durchsuchte seine Wohnung - und fand massenhaft kinderpornografische Bilder und Videos auf Datenträgern. Er hatte sie sich im Internet besorgt und danach auf Tauschbörsen zum Herunterladen auch anderen Nutzern angeboten. Bereits im September 2009 hatte er damit angefangen.
Vor Gericht gab der Mann alles zu. „Ich möchte sagen, dass ich mich für das, was ich getan habe, sehr schäme.“ Es gebe allerdings „keine Entschuldigung dafür“. Im Rückblick stellte er „ein exzessives Anschauen von jeglicher Pornografie“ fest.
In der Therapie kam die Einsicht
Nach der Durchsuchung ging der Mann in eine Sexualtherapie. Bis heute wird er von einem Therapeuten behandelt. Erst in der Therapie sei ihm klar geworden, dass hinter diesen Fotos auch ein systematischer Kindesmissbrauch stecke. Vorher habe er sich „nie darüber Gedanken gemacht“. Er habe das alles „verdrängt“, beziehungsweise verdrängen wollen.
Das Gericht verurteilte ihn zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung. Zur Auflage wurde ihm gemacht, weiter die Therapie zu besuchen. Außerdem muss er 1000 Euro an den Kinderschutzbund zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.