Gelsenkirchen. Erneut mussten in Gelsenkirchen zum neuen Schuljahr dramatisch viele Kinder ihre Schule verlassen, weil ihre Noten nicht zum Bleiben genügten.
142 Schülerinnen und Schüler in Gelsenkirchen mussten im Sommer 2021 ihr Gymnasium oder ihre Realschule nach der sechsten oder siebten Klasse verlassen, weil ihre Leistungen laut Zeugnis nicht ausreichten. In diesem Jahr sind wohl noch mehr junge Heranwachsende davon betroffen, vor allem im Realschulbereich.
Genaue Zahl wird erst im Ausschuss im September öffentlich
Wie viele es diesmal genau sind, will das Bildungsdezernat erst in der nächsten Sitzung des Bildungsausschusses Mitte September bekanntgeben, wenn die endgültigen Zahlen vorliegen. Noch ist die Gesamtzahl jener, die per gemeisterter Nachprüfung bleiben durften, nicht bekannt. Ende August sollen die endgültigen Zahlen der „Bildungsgangwechsler“, wie die betroffenen Heranwachsenden im offiziellen Amtsdeutsch heißen, genannt werden.
Zusatzklassen an Hauptschulen für die „Schulformwechsler“
Bekannt ist aber längst, dass an den Hauptschulen in der Stadt mehrere Zusatzklassen gebildet werden mussten, um die „abgeschulten“ Realschüler aufnehmen zu können. In der Bildungsausschusssitzung im November 2021, in der die erneute dramatische Zahl vom Vorjahr besprochen wurde, forderten SPD, CDU und Grüne gemeinsam, eine wissenschaftliche Analyse in Auftrag zu geben, die beim Entwickeln von Gegenstrategien helfen kann. 10.000 Euro wurden für eine solche wissenschaftliche Überprüfung in den Haushalt eingestellt.
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Die Schulaufsicht hatte zudem nach Rücksprache mit dem Bildungsdezernat intensive Gespräche mit Schulleitungen geführt, um dem Weiterreichen von Kindern entgegenzuwirken. Irritationen gab es, weil auch Talentschulen betroffen waren, die – soweit Personal vorhanden – mit mehr Lehrkräften für Förderung ausgestattet wurden. Zum Thema:Gelsenkirchen plant Studie, warum Realschulen und Gymnasien so oft abschulen
Weiteren Bildungsweg Betroffener überprüfen
Einen spürbaren Effekt hatten diese Gespräche aber offenbar nicht. Umso dringender scheint es nun, zu prüfen, woran das gelegen hat. Dezernentin Anne Heselhaus wünschte sich, neben dieser Analyse auch die weiteren Bildungswege der Heranwachsenden nach dem Schulwechsel zu prüfen, um vorschnelle Urteile zu vermeiden.
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Die Not ein wenig lindern könnte künftig zumindest die Änderung des Schulgesetzes, die eine Ansiedlung von Hauptschulgängen an Realschulen ermöglicht. Dadurch müssen Betroffene zumindest die Schule nicht verlassen. Ob diese Aussicht aber nicht möglicherweise eine gegenteilige Wirkung hat, die Schwelle zur „Abschulung“ noch weiter senkt, bleibt abzuwarten.