Gelsenkirchen. Gelsenkirchen will sich neue Ordnungsregeln geben. Das Rauchen auf Spielplätzen und öffentliches Grillen sollen verboten werden – und noch mehr.

  • Die Stadt Gelsenkirchen plant, ihre sogenannte „Ordnungsbehördliche Verordnung“ seit 2017 erstmals wieder zu aktualisieren. Es kommen neue Regeln auf die Bürgerinnen und Bürger zu.
  • Geplant ist unter anderem: ein Verbot von Zigaretten, E-Zigaretten und Shishas auf Kinderspielplätzen, ein Magnetangel-Verbot, ein Verbot für „belästigende“ Ball- und Bewegungsspiele und ein Grillverbot außerhalb ausgewiesener Zonen.
  • Weitere Regeln betreffen Eigentümer, Hundehalter oder Straßenmusiker. Der Rat der Stadt muss dem Regelkatalog nun am 10. Februar zustimmen.

Neue Regeln für Spielplätze, Grill-Treffen und Bombenentschärfungen: Unter der sperrigen Bezeichnung „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ führt die Stadt auf, welche gesonderten Regeln des Zusammenlebens es in Gelsenkirchen gibt – und für welches Verhalten ein Bußgeld droht. Nun soll die Verordnung nach 2017 erstmals wieder angepasst werden, „um auf die praktischen Erfahrungen im Umgang mit dem Regelwerk und veränderten Verhaltensweisen zu reagieren“, wie es seitens der Stadt heißt.

Stadt Gelsenkirchen plant erstmals ein allgemeines Grillverbot

Was ist neu? Erstmals soll „das Grillen in Anlagen und auf Verkehrsflächen außerhalb von gekennzeichneten Grillzonen“ verboten werden. Bislang sei es – das coronabedingte Picknick- und Grillverbot im vergangenen Jahr und Regeln für besonders trockene Tage ausgenommen – möglich gewesen, fast überall zu grillen, erklärt Hans-Joachim Olbering, Leiter des Ordnungsreferats. „Das hat allerdings zu unliebsamen Erscheinungen geführt: Müll ist liegengeblieben, es ist zeitlich ausgeufert und war mit exzessiven Lautstärken verbunden.“ Wo und in welchem Umfang Grilltreffen stattfinden, will die Stadt deswegen nun besser steuern.

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„Klar ist aber auch“, sagt Olbering, „dass nicht jeder die Möglichkeit hat, in seinem Garten oder auf seinem Balkon zu grillen. Es sollte deswegen weiterhin genug Möglichkeiten geben, dies auch im freien Raum zu tun.“ Deshalb plant die Stadt künftig, weitere gekennzeichnete Grillzonen auszuweisen. Bislang gibt es lediglich zwei Zonen im Nordsternpark und eine im Revierpark.

Gefährliches Hobby? Stadt Gelsenkirchen will Magnetfischen verbieten

Erstmals will die Stadt nun auch in städtischen Gewässern explizit das Fischen und auch das sogenannte Magnetfischen verbieten, also die in den vergangenen Jahren immer populärer gewordene Hobby-Schatzsuche per Magnetangel. „Besonders in Gebieten, die während des Zweiten Weltkriegs stark unter Beschuss standen, ist das kein ungefährliches Hobby“, heißt es von der Stadt. Möglicherweise könne eine Bombe an Land gezogen werden.

Apropos Sprengkörper: Ein weiterer neuer Abschnitt betrifft die Evakuierung bei Bombenentschärfungen. Wer die Anweisungen der Dienstkräfte nicht befolgt, muss nach der geplanten Verordnung künftig mit einem Bußgeld rechnen. „Leider hat es in den letzten Jahren zugenommen, dass sich manche Leute bei Kampfmittelräumungen nicht besonders kooperativ zeigen“, begründet Olbering den neuen Paragrafen. Wer sich weigert, sein Haus zu verlassen, muss natürlich zusätzlich damit rechnen, per Verwaltungszwang aus der Gefahrenzone gebracht zu werden.

Kein Tabak auf Spielplätzen: „Kann nie verkehrt sein, wenn dort nicht geraucht wird“

Neue Regeln gibt es auch auf Spielplätzen, Schulhöfen, Bolzplätzen sowie Skate- und Parkouranlagen. Vorher war der Aufenthalt auf Pausenhöfen bis 22 Uhr erlaubt, an den anderen Anlagen bis 20 Uhr. „Diese Differenzierung hat wenig Sinn gemacht“, gibt Olbering zu. Deswegen darf sich nach der neuen Verordnung auch auf Schulhöfen – wo man laut dem Referatsleiter immer wieder Erfahrung mit ausufernden Trinkgelagen macht – nur noch bis 20 Uhr aufgehalten werden.

Erstmals will die Stadt zudem auch verbieten, Zigaretten, E-Zigaretten und Shishas auf den entsprechenden Anlagen zu konsumieren. Das heißt: Auf Spielplätzen darf künftig wohl überhaupt nicht mehr geraucht werden. Olbering sagt, man wolle die Regel vor allem aufgrund der vielen Wasserpfeifen treffen, die auf den Spielplätzen aufgestellt werden. „Darüber hinaus kann es auf Kinderspielplätzen nie falsch sein, wenn dort nicht geraucht wird.“

„Es kann nie falsch sein, wenn auf Kinderspielplätzen nicht geraucht wird“, sagt Hans-Joachim Olbering, Leiter des Referats für Sicherheit und Ordnung, zu den geplanten neuen Regeln für Spielplätze.
„Es kann nie falsch sein, wenn auf Kinderspielplätzen nicht geraucht wird“, sagt Hans-Joachim Olbering, Leiter des Referats für Sicherheit und Ordnung, zu den geplanten neuen Regeln für Spielplätze. © FUNKE Foto Services | Thomas Gödde

Obendrein soll verboten werden, außerhalb von öffentlichen Rasen-, Sport- und Spielflächen, Ball- und Bewegungsspiele zu spielen, „die Personen erheblich belästigen oder behindern“. Eine Formulierung mit Interpretationsspielraum. Laut Olbering hat es immer wieder Beschwerden in der Innenstadt, insbesondere an der Ebertstraße, gegeben. Dort sei auf der neu angelegten Grünfläche so gekickt worden, dass Passanten angeschossen oder Autos beschädigt worden seien.

Bombenentschärfungen: Immer häufiger zeigen sich Gelsenkirchener unkooperativ

Weitere neue Regeln nehmen vor allem Eigentümer stärker in die Pflicht: Gefahren für Leib und Leben, die von Grundstücken oder Gebäuden oder von dortigen Schneeüberhängen und Eiszapfen ausgehen, sollen umgehend beseitigt werden. Ein anderer Passus betrifft die Sichtbarkeit und Änderung von Hausnummern. Diese müssen „von der Straße erkennbar sein und lesbar erhalten werden.“ Laut Olbering ergeben sich diese neuen Abschnitte unter anderem aus Erfahrungen, die man bei den Schrottimmobilien-Kontrollen durch das Interventionsteam EU-Ost gemacht hat. Dort werden oft Mängel mit Verletzungsgefahr an den Häusern festgestellt.

Der neue Katalog wird nun dem Rat der Stadt am Donnerstag, 10. Februar, vorgelegt. Sollte die Politik dem Beschlussvorschlag zustimmen, werden die neuen Regeln in Kraft treten. Im Anschluss könnte dann auch der Bußgeldkatalog überarbeitet werden, um zu konkretisieren, für welches Vergehen wie viel gezahlt werden muss. Laut Olbering macht die Stadt aber aktuell gute Erfahrungen damit, bei Regelbruch lediglich ein Verwarnungsgeld von maximal 55 Euro zu verhängen. Jenseits der 55 Euro beginnt der Bußgeldbereich, Anhörungen sind dann zwingend erforderlich – ein bürokratischer Aufwand. Und die Strafe erfolgt erst Wochen später.

Neue Regeln für Hundehalter und Straßenmusiker

Das Füttern von wildlebenden Tauben und Katzen ist und bleibt grundsätzlich verboten. Allerdings soll es nun Ausnahmen geben: Tierschutzvereine dürfen kranke oder verletzte Tiere aus Gründen des Tierschutzes gezielt anlocken. Entfallen soll die Pflicht zum Mitführen der Hundesteuermarken, da dies aus Sicht der Stadt nicht mehr üblich und zeitgemäß ist.

Außerdem sollen neue Regeln für Straßenmusiker gelten. Im neuen Paragrafen heißt es: „Straßenmusik und Schauspiel darf nur in den ersten 30 Minuten einer vollen Stunde und in einer Lautstärke dargeboten werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblichbelästigt werden. Die zweite Hälfte jeder vollen Stunde ist spielfrei zu halten. Nach jeder Darbietung ist der Standort so zu verändern, dass die Darbietung am ursprünglichen Standort nicht mehr hörbar ist; der neue Standort muss 200 Meter entfernt sein.“