Gelsenkirchen. Ab Karfreitag gilt wegen der steigenden Infektionszahlen in Gelsenkirchen Grill- und Picknickverbot in Grünanlagen. Ordnungsdienst kontrolliert.

Ab Karfreitag gilt in öffentlichen Grünanlagen und anderen Bereichen der Stadt Gelsenkirchen ein Grill- und Picknickverbot, wie die Stadt am Donnerstagabend bekannt gab. Dabei erstreckt sich das Grillverbot auf alle öffentlichen Plätze, Parks und Grünanlagen des Stadtgebiets, das Picknickverbot auf folgende stark frequentierte Bereiche in der Stadt wie den Bulmker Park, Nienhauser Busch, Nordsternpark, Stadtgarten, Marina Graf Bismarck und Parkanlage Schloss Berge.

Zudem wird im Nordsternpark das Kinderland ab morgen gesperrt. Diese Maßnahmen gelten zunächst analog zur Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen bis zum 18. April.

OB: Wir können uns Leichtfertigkeit nicht leisten

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„Natürlich wollen wir alle bei schönem Wetter über die Ostertage in Freie. Und das soll ja auch möglich sein – aber eben mit Vorsicht und mit Abstand. Angesichts der gestiegenen Inzidenzen der letzten Tage sollte allen klar sein, dass wir uns Leichtfertigkeit und Sorglosigkeit über die Ostertage nicht leisten können. Ich bitte alle Gelsenkirchenerinnen und Gelsenkirchener, weiter umsichtig zu sein und mitzuhelfen, dass die Infektionszahlen nicht weiter steigen und wir womöglich über noch einschneidendere Maßnahmen reden müssen“, so Oberbürgermeisterin Karin Welge.

Gruppen ohne Abstand verhindern

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„Diese Maßnahmen halten wir leider für notwendig, damit es gerade über die Ostertage in den Parks sicher zugeht. Der Spaziergang alleine oder zu zweit soll natürlich weiter möglich sein. Aber das Zusammenkommen von Gruppen ohne Abstand und Maske ist ein großes Risiko, das wir durch diese Maßnahme minimieren wollen“, erläutert Krisenstabsleiter Luidger Wolterhoff.

Kommunaler Ordnungsdienst hat Parks im Blick

Der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt wird gemeinsam mit der Polizei über die Feiertage im Stadtgebiet präsent sein und dabei vor allem auch die Parkanlagen im Blick haben. Bei Verstößen gegen die Regeln sind Bußgelder in Höhe von mehreren hundert Euro möglich.