Gelsenkirchen. Illegal entsorgter Müll ist ein Problem in Gelsenkirchen. Die SPD-Bezirksfraktion schlägt vor, die Strafen anzuheben. Wie das ankommt.

Mit einem Vorstoß hat die SPD den Koalitionspartner CDU überrascht. Die Bezirksfraktion der SPD hat in der Sitzung der Bezirksvertretung-Süd vorgeschlagen, die Bußgelder für Müll-Verstöße deutlich zu erhöhen. Darüber hinaus sollen die Gastronomen mehr in die Pflicht genommen werden. Der Rat soll diese Möglichkeit prüfen, den Bußgeldkatalog entsprechend anzupassen.

Gelsenkirchener SPD-Bezirksfraktion: KOD soll repressiver vorgehen bei Müll-Verstößen

Auch interessant

Im Blick hat die SPD um den Fraktionsvorsitzenden Gianluca Bruno vor allem die Fußgängerzone im Süden des Hauptbahnhofes, den Neustadtplatz und die Bochumer Straße. Trotz täglicher, intensiver Reinigung sieht die SPD hier „noch erheblichen Optimierungsbedarf“. Daher soll der Kommunale Ordnungsdienst „repressiver vorgehen“.

Auch interessant

Die CDU hat Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Vorschlags. Schließlich „ist der Bußgeldkatalog vor kurzem erst neu aufgestellt worden“, gab Michael Schmitz zu bedenken. Er ist der Vorsitzende der CDU-Neustadt und Sprecher der Union in den BV-Süd. Die Union erwägt zusätzliche Präventiv-Maßnahmen, welcher Art blieb allerdings offen.

Stadt Gelsenkirchen äußert Zweifel: Lange Verfahren mit offenem Ausgang als Folge, Verhältnismäßigkeit in Frage gestellt

Auch interessant

Auch die Stadt hat Zweifel ob der Wirksamkeit einer solchen Maßnahme. „Der Bußgeldkatalog wurde vor zwei Jahren modifiziert, die Strafen seinerzeit deutlich angehoben“, sagte Sprecher Martin Schulmann. Beispielsweise schlage eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe mit 25 Euro zu Buche, das Urinieren in der Öffentlichkeit oder das Nichtentfernen von Hundehaufen mit 55 Euro.

+++ Sie wollen keine Nachrichten aus Gelsenkirchen verpassen? Dann können Sie hier unseren kostenlosen Newsletter abonnieren +++

Auch interessant

Zwei Dinge sind es, die städtische Zweifel auslösen: Jenseits der 55 Euro beginnt der Bußgeldbereich, Anhörungen sind dann zwingend erforderlich. Möglicherweise schlössen sich dann langwierige Verfahren an. Und da deren Ausgang ungewiss ist, könnte die Stadt letztlich noch draufzahlen, wenn der Richter zu Gunsten des Beschuldigten entschiede. Gerichtskosten kämen nämlich noch drauf. Außerdem wächst das Risiko, das der Richter bei höheren Beträgen die Verhältnismäßigkeit der Strafe abschlägig beurteilt.

Und: „Der Müll wird ja nicht vor den Augen des KOD hinterlassen“, sagte Schulmann. Meist passiere das hinter dem Rücken der Ordnungskräfte. „Wen also dafür verantwortlich machen“, so Schulmann abschließend.