Gelsenkirchen. Ab Samstag gilt die Corona-Notbremse in Gelsenkirchen. Diese Regeln gelten in der Stadt, ab dieser Uhrzeit wird die Ausgangssperre umgesetzt.
Um Mitternacht wird die Bundes-Notbremse auch in Gelsenkirchen gezogen. Die verschärften Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelten wie im Gesetzesentwurf des Bundes verankert ab Samstag (24. April) in der Stadt. Das bestätigte Stadtsprecher Martin Schulmann am Freitagmittag gegenüber dieser Redaktion.
Was gleichzeitig bedeutet: Die vorgesehene Ausgangssperre tritt in der Nacht zu Samstag (24. April) ab 0 Uhr in Kraft. Im Bundesbeschluss ist die Ausgangssperre ab 22 Uhr vorgesehen. Dies gilt jedoch eben erst ab Samstag – der Zeitkorridor von 22 Uhr bis 0 Uhr an diesem Freitag (23. April) ist davon nicht betroffen.
Die Regeln und Maßnahmen im Überblick
Eine Ausgangssperre ist mit Inkrafttreten der Gesetzesänderungen von 22 Uhr bis 5 Uhr morgens vorgesehen in Städten, in denen die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 100 liegt – in Gelsenkirchen hat sie zurzeit einen Wert von 269,6. Ausnahmen bestehen bei der Ausgangssperre bei einer „Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum“ (z.B. gesundheitliche Notfälle). Bewegung an der frischen Luft ist bis Mitternacht erlaubt. Allerdings nur allein.
Schulen müssen den Präsenzunterricht ab einer Wocheninzidenz von 165 stoppen. Ausgenommen davon sind Abschlussklassen. Alle anderen müssten zurück in den Distanzunterricht. In Gelsenkirchen wäre dies aufgrund der hohen Inzidenz der Fall. In lediglich zwei Städten, Hagen und Herne, ist der Sieben-Tages-Wert in Nordrhein-Westfalen noch höher.
Wie Kitas von der Notbremse betroffen sind
Kitas sind von den neuen Regelungen ebenfalls betroffen. Sie gehen ab Montag in die bedarfsorientierte Notbetreuung. Anspruch auf diese Notbetreuung haben Eltern, die die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, zum Beispiel wegen Berufstätigkeit. Außerdem wird Betreuung in „besonderen Härtefällen“ in Absprache mit dem Jugendamt ermöglicht sowie für Kinder mit Behinderungen.
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Eltern sollen Kita-Beiträge zurückerstattet bekommen. Der genaue Prozess sei noch in der Abstimmung. Stadtsprecher Schulmann betonte bezüglich der Konto-Abbuchungen für Kita-Beiträge: „Betroffene Eltern sollten erst einmal alles so lassen, wie es jetzt ist.“
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Auch sind Einschränkungen für den privaten Bereich vorgesehen. Es darf sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mit gezählt.
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Gastronomiebetrieben und Kantinen wird der Betrieb untersagt. Ausnahmen gibt es aber für Speisesäle in Reha-Zentren oder Pflegeheimen, die Versorgung Obdachloser oder von Fernfahrern. Die Abholung von Speisen und Getränken zum Mitnehmen bleibt erlaubt, ebenso die Auslieferung.
Für den Handel in Gelsenkirchen bedeutet die Notbremse, dass Läden des täglichen Bedarfs (Supermärkte und Drogerien) wie bisher geöffnet bleiben. Ab einer Inzidenz von 150 soll nur noch das Abholen bestellter Waren möglich sein (Click & Collect).
Die Außenbereiche der Zoom-Erlebniswelt dürften geöffnet bleiben – ein Besuch ist mit aktuellem Negativ-Test erlaubt.
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