Gelsenkirchen. Kostenteilung mit dem Land: Die Stadt will die Kita-Beiträge für zwei Monate zurückerstatten. Wie das ablaufen soll, ist noch nicht ganz klar.
Die Bundesnotbremse sorgt für Einschränkungen auch in den Gelsenkirchener Kindertagesstätten – sie gehen ab der kommenden Woche in die bedarfsorientierte Notbetreuung. Am Donnerstag hatte Nordrhein-Westfalens Familienminister Joachim Stamp angekündigt, die Elternbeiträge für zwei Monate zurückzuerstatten.
Stadt Gelsenkirchen will Kita-Beiträge für zwei Monate zurückerstatten
Wie genau das ablaufen soll, war am Freitag noch nicht klar. Auf Nachfrage bei der Stadt erklärt Stadtsprecher Martin Schulmann: Die Aussage von Joachim Stamp müsse zunächst mit weiterem Inhalt gefüllt werden, einer Rechtsgrundlage, also einem Erlass.
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In der Vergangenheit ist es so gelaufen, dass die Beiträge eingezogen und rückwirkend erstattet wurden. Vermutlich, so Schulmann weiter, könnte es auch dieses Mal so sein. „Betroffene Eltern sollten erst einmal alles so lassen, wie es jetzt ist“, erklärt Schulmann.
Oberbürgermeisterin Karin Welge schreibt am Freitagmorgen, 23. April, auf ihrer Facebook-Seite: „Bereits gestern haben mich viele Fragen zum Thema Kita-Gebühren erreicht. Wir klären gerade mit dem Land, ob es – wie in der Vergangenheit – die Hälfte der Kosten übernimmt. Die Stadt wird dann die andere Hälfte übernehmen, um damit eine wichtige Entlastung für die Familien zu schaffen.“
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Zum Hintergrund: In Kommunen, in denen an drei aufeinander folgenden Tagen die Inzidenz über 165 liegt, greift ab dem übernächsten Tag eine so genannte „bedarfsorientierte Notbetreuung“.
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Anspruch auf Notbetreuung haben Eltern, die die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, zum Beispiel wegen Berufstätigkeit. Außerdem wird Betreuung in „besonderen Härtefällen“ in Absprache mit dem Jugendamt ermöglicht sowie für Kinder mit Behinderungen.
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