Essen. . Ein Vater aus Essen steht seit Montag vor Gericht. Er soll seinen 18 Tage alten Sohn mit zwei Faustschlägen auf den Kopf getötet haben – weil der Säugling ihn beim Computerspielen störte. Dem 27-Jährigen droht lebenslange Haft wegen Mordes.

Kontrolliert und sachlich, ohne jeden Gefühlsausbruch, schildert der 27 Jahre alte Essener Marcel B. am Montag vor dem Schwurgericht, wie er seinen kleinen Sohn tot schlug.

18 Tage alt war Leon, als ihn laut Anklage mehrfach die Faust seines Vaters traf. Das Motiv hat der Essener schon früh der Polizei geschildert. Vor Gericht wiederholte er sein Geständnis: „Leon störte mich beim Computerspiel im Internet.“

Das Erste, was Marcel B. seinen Richtern sagt, soll seine Schuld abschwächen, nachdem Staatsanwalt Joachim Lichtinghagen die Anklage verlesen hat. „Zuerst möchte ich sagen, dass es kein Faustschlag war.“

Später erklärt er auf Nachfrage von Richter Andreas Labentz, dass er Leon dreimal mit der flachen Hand geschlagen hätte, damit der Junge aufhört zu schreien. „Die flache Hand“ passt allerdings nicht zu den Untersuchungen der Rechtsmediziner, die angesichts der elastischen Knochen eines Säuglings von „massiver Gewalt“ reden, um die schweren Kopfverletzungen Leons zu erklären.

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"Bei mir ist jeder Tag gleich."

Zuvor schildert Marcel B. seinen Tagesablauf, doch dabei hat er schon Schwierigkeiten: „Bei mir ist jeder Tag gleich.“ Seit zwei Jahren lebte der 27-Jährige, der nie einen Beruf erlernt hat, mit seiner Freundin in der Altenessener Wohnung zusammen. Er nennt sich selbst spielsüchtig, verbringt vor allem nachts viel Zeit mit dem Weltraumspiel „EVE“ am Computer. Aktiv muss er dabei sein, sagt er: „Wenn man nichts tut, verliert man.“

Leon wusste von diesen Zwängen seines Vaters nichts, als er in der Nacht zum 6. Mai erst jammerte, dann schrie. Marcel B. will ihm ein Fläschchen zubereitet haben, doch der Junge hätte nichts getrunken und weiterhin gejammert. Da schlug er zu. Warum, fragt Richter Labentz. „Weil ich mich gestört fühlte.“

Der Richter spricht zwei Blutergüsse am Kinn des Säuglings an. Das wirke, als solle Leon der Mund zum Trinken aufgedrückt worden sein. Doch auch das weist Marcel B. zurück. Die Griffspuren, so erklärt er, kämen von einem Foto. Da hätten seine Freundin und er versucht, Leon einen gespitzten Fischmund zu formen. Der Richter winkt ab: „Davon kommen doch keine Blutergüsse.“