Essen. . Ein Baby, gerade einmal 18 Tage alt, schwebt in Lebensgefahr, weil sein Vater mehrfach auf seinen Kopf einschlug. Weil der kleine Junge weinte und der Vater offenbar in Ruhe am Computer spielen wollte, wurde er gewalttätig. Der Essener wurde bereits wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen verurteilt.

In Lebensgefahr schwebt ein 18 Tage altes Baby, nachdem es von seinem 26 Jahre alten Vater mehrfach auf den Kopf geschlagen wurde. Gegen den Altenessener erließ das Amtsgericht Essen am Mittwochabend Haftbefehl wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und gefährlicher Körperverletzung.

In der Nacht zum Dienstag hatte der Vater sich um seinen kleinen Sohn kümmern müssen. Die Mutter hatte sich bereits zum Schlafen hingelegt, er nutzte die Zeit für Onlinespiele am Computer. Doch das Kind schrie, störte ihn beim Spielen.

Vater schlug den Säugling auf den Kopf

Wie die Ermittlungen ergaben, fütterte der 26-Jährige den Jungen mit dem Fläschchen, legte ihn auf die Couch. Doch das Kind schrie weiter. Da soll der Vater ihn das erste Mal geschlagen haben – auf den Hinterkopf.

Der Säugling schrie noch lauter nach diesem Schlag. Danach beruhigte er sich zwar für eine Viertelstunde, machte sich dann erneut lautstark bemerkbar. Der Vater versuchte vergeblich, ihn erneut mit dem Fläschchen zu füttern. Schließlich schlug er ihn erneut auf den Kopf. Er sei genervt gewesen, gab er später an.

Ärzte diagnostizierten einen doppelten Schädelbruch

Als das Kind blass im Gesicht wurde und Schnappatmung einsetzte, weckte der Mann die Mutter. Sie solle sofort einen Notarzt anrufen. Im Krankenhaus diagnostizierten die Ärzte einen doppelten Schädelbruch mit starken Einblutungen. Falls der Säugling überlebe, könnten schwerste Schäden zurückbleiben.

Verteidiger Volker Schröder erklärte, sein Mandant bereue die Tat wirklich. Schröder: „Er betet, dass sein Sohn die Schläge überlebt und wieder richtig gesund wird.“

Ersttäter ist er nicht. 2009 hatte das Amtsgericht Essen ihn bereits wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen zu zwei Jahren Haft mit Bewährung verurteilt. Als diese 2012 widerrufen wurde, tauchte er offenbar unter, um die Zeit im Gefängnis nicht antreten zu müssen. Für die Behörden galt er seitdem als flüchtig, einen angemeldeten Wohnsitz hatte er nicht. Nach dieser Vorgeschichte hatte Haftrichter Niklas Nowatius Anlass genug, von Fluchtgefahr auszugehen und ihn deshalb zu inhaftieren.