Essen. In Lebensgefahr schwebt weiterhin ein Säugling aus Altenessen, dem sein Vater mehrfach auf den Kopf geschlagen hatte. Der 26-Jährige hatte vor Jahren schon einmal eine Strafe wegen Kindesmisshandlung kassiert. Davon wusste das Jugendamt nichts, weil der Mann nicht als Vater des Kindes bekannt war.
Im Fall des von seinem Vater schwer verletzten Säuglings aus Altenessen ist das Jugendamt außen vor. Dies ist das Ergebnis einer Prüfung, ob die Behörde etwas über die Vorstrafe wegen Kindesmisshandlung des inzwischen inhaftierten 26-Jährigen wissen konnte. Ist das Kindeswohl betroffen, muss das Jugendamt im Rahmen einer Mitteilungspflicht in Strafsachen bei einer Klage und auch nach einer Verurteilung informiert werden. Der Stadt war der Mann als Vater aber nicht bekannt.
Nach seiner Gerichtsverhandlung im Jahr 2009 war er untergetaucht und galt seitdem als flüchtig. Als 22-Jähriger hatte er einem Kind einer damaligen Freundin, dessen Vater er nicht war, einen Arm gebrochen. Unter der Wohnadresse seiner neuen Partnerin (24) tauchte der Täter für die Behörden erst nach der Misshandlung am 6. Mai auf. Unter der Altenessener Adresse war er nicht gemeldet. Wie berichtet, hatte der 26-Jährige das Baby geschlagen, weil er sich durch dessen Schreien beim Computerspiel gestört fühlte.