Essen. Ein Auto des Essener Ordnungsamtes stand anscheinend auf einem Bürgersteig in Bredeney. Darüber ärgerte sich ein Leser. Nachgefragt bei der Stadt, heißt es, dass die Mitarbeiter des Ordnungsamtes die Park-Erlaubnis der Evag hatten. Dennoch nimmt das Amt die Beschwerde ernst und gelobt Besserung.
Ein Auto des Ordnungsamtes steht anscheinend auf dem Bürgersteig. Das hat WAZ-Leser Hennes Multhaup auf einem Foto festgehalten und sich über dieses Verkehrsvergehen der Stadtangestellten beschwert: „Wunderbar geparkt! Gehweg zur Haltestelle Bredeney versperrt. Der normale Bürger wird da abgeschleppt“.
Ganz Unrecht hat er nicht. Parken auf dem Bürgersteig ist selbstverständlich untersagt - in der Regel auch für das Ordnungsamt - und kann dazu führen, dass der Pkw abgeschleppt wird, sofern eine „Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ besteht.
Grundsätzlich wird das Parken auf Gehwegen mit 10 bis 15 Euro Geldstrafe geahndet, abhängig davon, ob Fußgänger behindert werden. Verantwortlich dafür ist das Ordnungsamt. Die Beamten hatten in dem speziellen Fall allerdings das Recht, dort zu stehen. „Die Stelle ist offiziell Betriebsgelände der Evag“, sagt Martin Rätzke, städtischer Pressereferent. „Die Evag hat es dem Ordnungsamt ausdrücklich erlaubt, dort zu parken“, erklärt er. Dies sei aber zugegebenermaßen für einen zufällig vorbeigehenden Passanten nicht ersichtlich. Daher habe man Verständnis dafür, dass sich der Passant über den Wagen aufrege.
Mitarbeiter des Ordnungsamtes sollen sich einen "normalen Parkplatz" suchen
Beim Ordnungsamt nimmt man die Beschwerde des Bürgers aber durchaus ernst. „Wir haben die Kollegen noch einmal sensibilisiert. Sie sollen sich, wenn möglich, demnächst einen normalen Parkplatz suchen“, sagt Rätzke.
Übrigens: Auch durch häufiges Falschparken kann man seinen Führerschein verlieren. An sich ist es zwar eine verkehrsrechtliche Bagatelle. In Berlin wurde aber beispielsweise einem Mann der Führerschein deswegen entzogen. Er hatte allerdings auch sage und schreibe 127 Mal falsch geparkt.