Essen. Manfred Gralewitz wehrt sich gegen ein Knöllchen, das er vor zwei Jahren bekommen hat. Kürzlich schrieb er sogar den Oberbürgermeister mit seinem Anliegen an. Er argumentiert, der Bußgeldbescheid sei verjährt gewesen und ein zweiter PKW auf dem Blitzer-Bild mache die Messung ungültig.
Zwei Pkw auf dem Foto und ein verjährter Bußgeldbescheid, so lauten Argumente eines Autofahrers, der sich gegen die Stadt wehrt. Die hat längst gepfändet.
Kürzlich hat Manfred Gralewitz den Oberbürgermeister angeschrieben: Es geht um ein Knöllchen, das er wegen zu schnellen Fahrens auf der Bottroper Straße bekommen hat. „Dabei bin ich strikt 50 gefahren“, beteuert er. Der Fall liegt zwar zwei Jahre zurück, dem Bürger aber lässt er bis heute keine Ruhe. Zum einem, weil auf dem Blitzfoto zwei Pkws zu sehen seien und das nicht rechtens ist, sagt Gralewitz. Andererseits habe er den Bußgeldbescheid damals „13 Tage nach der Verjährung erhalten“, sagt er, auch wenn das Datum auf dem Schreiben innerhalb der Frist liege.
Die Stadt habe ihm jetzt geantwortet, dass „die Geschwindigkeitsüberwachungen des Ordnungsamtes technisch wie rechtlich korrekt durchgeführt werden“, wiederholt Gralewitz. Aus den 15 Euro Bußgeld sind dann knapp 100 Euro geworden, die die Stadt von seinem Konto gepfändet hat. „Die machen mit dem kleinen Bürger, was sie wollen“, empfindet er das Ganze als Ungerechtigkeit.
Fall ist aus Sicht der Stadt erledigt
Die Stadt äußert sich zwar nicht zu dem Einzelfall, der aus ihrer Sicht auch erledigt ist, sagt Stadt-Sprecher Stefan Schulze. Aber er erläutert das Vorgehen bei Straßenverkehrswidrigkeiten: Bei allen, ob falsch Parken oder zu schnellem Fahren, gilt eine Frist von drei Monaten. „Das heißt aber nicht, dass innerhalb dieser Zeit der Bußgeldbescheid ankommen muss.“ Vielmehr beginne die Verfolgung des Vergehens bereits mit der Anhörung. Heißt: Innerhalb von drei Monaten muss der Anhörungsbogen im Briefkasten liegen. Nach dieser Frist scheitert die Verfolgung, weil sie formell falsch ist, erklärt Schulze.
Kommt der Bußgeldbescheid, gilt wiederum für den Empfänger die Frist von 14 Tagen. Zahlt der nicht, kommt mit der ersten Mahnung eine zusätzliche Gebühr, bei der zweiten werde es noch teurer. „Reagiert der Angeschriebene nicht, geht die Stadt in die Vollstreckung“, sagt Schulze. Es rücken entweder Vollstreckungsbeamte aus der Finanzbuchhaltung aus. Oder die Stadt pfändet sofort per Pfändungsbeschluss. „Laut öffentlichem Recht ist das für Kommunen ohne Anrufung des Gerichts möglich.“ Im Unterschied etwa zu privaten Inkasso-Unternehmen.
Durchaus verwendbare Blitz-Bilder mit zwei Autos
Zu Blitz-Bildern, auf denen zwei Autos erkennbar sind, erklärt der Sprecher: „Bei der mobilen Messung ist der Messstrahl auf eine Spur fixiert.“ So messe er lediglich eines der Autos. Wenn aber doch auf einem Foto zwei abgebildet sind, werden diese Bilder automatische verworfen.
Allerdings nur dann, wenn die Autos in die gleiche Richtung fahren. Gültig hingegen bleiben Bilder, bei denen sich eines der Fahrzeuge vom Messstrahl entfernt, also in die Gegenrichtung des Geblitzen fährt. So gebe es durchaus Blitz-Bilder mit zwei Autos, die die Stadt verwenden könne.