Essen-Rüttenscheid. . Ist ein Transporter, beispielsweise ein VW T5, als Lkw gemeldet, darf er bislang nicht auf dem Rüttenscheider Markt stehen – das gleiche Modell als Pkw allerdings schon. Das soll sich jetzt ändern.

Die Beschwerde eines Handwerksbetriebs am Rüttenscheider Markt gab den Ausschlag: Weil die als Lkw zugelassenen Firmenfahrzeuge, zwei VW-Transporter T4 und T5, aktuell weder auf dem Markt noch auf den angrenzenden Parkstreifen abgestellt werden dürfen, überdenkt das Amt für Straßen und Verkehr nun seine Parkpolitik.

22 zusätzliche Flächen seit 2012

2012 waren die Flächen markiert und dadurch 22 zusätzliche Stellplätze geschaffen worden. Was bis heute aber blieb, ist ein Hinweisschild, das die kostenlose Nutzung der Parkflächen außerhalb der Marktzeiten ausschließlich für Pkw erlaubt.

Das sorgte für Verwirrung und Ärger mit dem Ordnungsamt, das auch den als Lkw angemeldeten Kleintransportern regelmäßig eine „Knolle“ an die Scheibe heftete – unabhängig von der Größe oder dem Gesamtgewicht. „Das ist völlig absurd, zumal identische Fahrzeuge dort abgestellt werden dürfen, wenn sie als Pkw angemeldet sind“, heißt es in der Beschwerde, die bereits im vergangenen Sommer eingereicht wurde.

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Das Amt für Straßen und Verkehr hat nun reagiert, nachdem sich Mitarbeiter selbst vor Ort ein Bild gemacht hatten: „Da stand der Renault Kangoo eines Schornsteinfegers. Eigentlich korrekt abgestellt innerhalb der markierten Fläche. Eine Überprüfung ergab jedoch, dass das Fahrzeug als Lkw angemeldet war, wir den Halter also eigentlich hätten verwarnen müssen“, erinnert sich Udo Drygala vom Amt für Straßen und Verkehr. Die Beschränkung auf Pkw stamme aus einer Zeit, als noch keine Markierung das Park-Chaos ordnete. „Dadurch sollte zusätzlicher Parkdruck durch Lkw vermieden werden“, so Drygala.

Große Lkw bleiben tabu

Kommende Woche ist das Thema auf der Tagesordnung der Bezirksvertretung II. Nach Kenntnisnahme der Stadtteilpolitiker ist geplant, das Schild am Markt abzuändern. Außerhalb der Marktzeiten darf dann jeder sein Fahrzeug dort abgestellen – vorausgesetzt, der Wagen steht innerhalb der Markierung einer Parkbox und behindert keine anderen Verkehrsteilnehmer. Das schließt nach wie vor solche großen Lkw aus, die nicht in eine Parklücke passen: „Da können sich jetzt keine Sattelschlepper hinstellen“, sagt Drygala. Kleinere Transporter sind aber künftig unabhängig von ihrer Zulassung vor Schreiben des Ordnungsamtes gefeit.

An der Regelung in den Straßen rund um den Markt soll hingegen nicht gerüttelt werden. Anders als auf dem Markt selbst ist dort ein Parkschein gefordert, zudem dürfen dort auch weiterhin keine Lkw abgestellt werden – ganz gleich, wie groß sie sind.