Essen. . Ein Handy-Foto ist schnell gemacht und kann dazu beitragen, ein Knöllchen zu kassieren. Das Ordnungsamt der Stadt Essen kann Hinweisen nachgehen und soll sogar Bürger aufgefordert haben, tätig zu werden. Angezeigtem flattern dann Anhörungsbogen und Verwarngeld ins Haus.
Das Ordnungsamt vertraut bei der Verfolgung von Falschparkern und Ruhestörern auch auf wachsame Nachbarn. In Zeiten allgegenwärtiger Handy-Kamera ist ein falsch geparktes Auto rasch fotografiert und das Bild als Beweismittel weitergeleitet. Was manchen Verkehrssünder überrascht: Die Privatanzeige eines Anwohners reicht völlig, damit ein Anhörungsbogen samt Verwarngeld im Briefkasten landen. Und das, ohne dass jemals Polizei oder Ordnungsamt sich am Tatort vom Vergehen überzeugt hätten.
Heinrich Wilkes berichtet, dass er zu einer solchen Anwohner-Anzeige sogar ausdrücklich aufgefordert wurde: Als er dem Ordnungsamt einen Falschparker melden wollte, der am Reuenberg mitten auf dem Bürgersteig stand und eine Auffahrt sowie den Zuweg zum Radweg versperrte, riet man ihm, „sich selbst zu kümmern“ und Fotos zu machen.
Jeder Bürger kann eine Privatanzeige machen
Tatsächlich kann jeder Bürger einen Rechtsverstoß melden. Solche Privatanzeigen kann die Stadt als Ordnungswidrigkeiten ahnden, sagt Ordnungsamtsleiter Günther Kraemer. Überwiegend gehe es um Lärm, seltener um Falschparker. „In der Regel gehen wir den Dingen nach.“ Sofern es sich nicht um anonyme Hinweise handele.
Kölner Formular für Privatanzeige
Köln geht offensiv mit Privatanzeigen um: Auf der Internetseite gibt es die Rubrik „Falschparker melden“. Es gibt Telefon- und Faxnummern.
Ein Vordruck für die Fremdanzeige steht zum Herunterladen bereit. Angegeben werden u.a. Absender, Tattag und -ort, Uhrzeit, Kennzeichen, Fahrzeug-Führer (soweit bekannt), Tatvorwurf, Beweismittel und Zeugen.
„Der Sachverhalt muss plausibel sein und gerichtsverwertbare Angaben enthalten“, sagt Kraemer. Dazu zählen Tattag, Uhrzeit, Tatort, Fahrzeug samt Kennzeichen. Der Anzeigende müsse für ein mögliches Gerichtsverfahren als Zeuge zur Verfügung stehen. Als Beweismittel kann er Fotos vom falsch geparkten Auto einreichen. „Die können die Sachlage konkretisieren“, sagt Kraemer. Sie sind aber keinesfalls ausreichend, da sie bearbeitet sein können. Eine weitere Voraussetzung ist, „ein berechtigtes Interesse des Betroffenen“. Dabei sei Vorsicht geboten, denn es sei durchaus vorgekommen, dass Nachbarn mit dem Mittel der Privatanzeige ganz andere Konflikte haben austragen wollen.
Der Fall kann bis zum Gericht kommen - ohne dass ein Mitarbeiter vom Amt je vor Ort war
Wer angezeigt wird, kann seine Sicht im Anhörungsbogen erläutern. Oder gleich das Verwarngeld bezahlen. Das nennt Kraemer ein Angebot, damit sei die Sache erledigt. Widerlegt hingegen der Angezeigte die Vorwürfe mit dem Anhörungsbogen nicht, entscheidet die Behörde über ein mögliches Bußgeldverfahren.
Dann kann der Fall mitunter bei der Staatsanwaltschaft und vor dem Amtsgericht landen. All das, ohne dass sich ein Mitarbeiter vom Ordnungsamt je am Tatort von dem Sachverhalt überzeugt hätten. „Natürlich ist die sicherste Grundlage unser Personal, das eine ganz andere Beweiskraft hat“, sagt Kraemer. Es könne aber vorkommen, dass die Mitarbeiter gerade nicht vor Ort sind und es auf die Privatanzeige hinausläuft. Wie vermutlich in Dellwig. Fest steht aber, dass die Stadt ihre Bürger nicht zu Sheriffs erziehen wolle. „Dann könnten wir die Flut der Anzeigen vielleicht gar nicht mehr bewältigen.“