Essen-Rüttenscheid. . Ein Münsteraner stellte seinen Pkw auf der Rüttenscheider Straße in Essen in falscher Richtung ab und zahlte dafür ein 15 Euro-Knöllchen. Das gleiche verkehrswidrige Verhalten werde rund um das Polizeipräsidium toleriert, kritisiert er.

Gleiches Recht für alle? Diese Frage stellt sich ein Parksünder aus Münster, der in Essen arbeitet und ab und an statt der Bahn seinen Pkw für die Fahrt ins Ruhrgebiet nutzt. Eine Entscheidung, die er vor Kurzem bitter bereute. Der Mann, der zwar nicht seinen Namen*, wohl aber Park-Missstände in Rüttenscheid öffentlich machen möchte, hatte in aller Eile entgegen der Fahrtrichtung an der Rüttenscheider Straße geparkt. „Ich ärgerte mich sehr über meinen dummen Fehler, überwies die 15 Euro aber sofort, sozusagen als Lehrgeld“, heißt es in dem Schreiben, das der Redaktion vorliegt.

„Zornig“ machte ihn wenige Tage später eine Fahrt durch die Büscherstraße, an der das Polizeipräsidium liegt. „Auf der Straße parken, davon habe ich mich an den darauf folgenden Tagen mehrfach überzeugt, beginnend vor dem Eingang des Polizeipräsidiums, mitunter bis zu 20 Pkw in der falschen Richtung“, schreibt der Münsteraner. Von Anwohnern will er erfahren haben, dass es sich bei vielen Falschparkern um Polizisten handelt. Polizeisprecher Peter Elke würde das so natürlich nicht stehen lassen - wenngleich er nicht ausschließt, dass der „ein oder andere“ falsch abgestellte Wagen vielleicht einem Kollegen gehört. Ein Sonderrecht gelte aber natürlich nicht: „Grundsätzlich ist außer in Einbahnstraßen immer in Fahrtrichtung rechts zu parken. Das gilt natürlich auch rund um das Polizeipräsidium“, sagt Elke.

Im Ermessen der Ordnungsbehörden

Wo kein Kläger, da kein Richter - dieses Prinzip scheint an der Büscherstraße ebenso zu greifen wie auf weiteren Nebenstraßen. Denn das Ordnungsamt ist dort kaum unterwegs - im Gegensatz zur Rüttenscheider Straße. Laut Stadt liegt die Ahndung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung „im pflichtgemäßen Ermessen der Ordnungsbehörde“. Dabei seien „Sinn und Zweck einer Regelung von entscheidender Bedeutung“, heißt es aus dem Rathaus. Knöllchen für das Parken in falscher Richtung würden deswegen regelmäßig auf viel befahrenen Straßen verteilt. Dort ist das Einfädeln in den Fließverkehr schließlich gefährlicher. „In Straßen mit geringem Fahrzeugaufkommen hingegen ist hiervon nicht auszugehen, so dass eine Ahndung hier regelmäßig unterbleibt“, heißt es weiter in der Antwort. Das gelte natürlich nicht nur für Polizisten, stellt die Stadt klar: „Diese Verfahrensweise erfolgt natürlich gegenüber allen Verkehrsteilnehmern.“

Gebührenerhöhung für Knöllchen !

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    Für Verkehrsanwalt Stefan Dietrich hätte der Münsteraner vor Gericht kaum eine Chance - schließlich gelte der Grundsatz „keine Gleichheit im Unrecht“. Ähnliche Fälle seien ihm aber wohl bekannt. „Problem ist oft, dass die Rechtsschutzversicherung ruhenden Verkehr nicht mit abdeckt. Deswegen sind solche Verfahren für den Mandanten im Zweifel kostspielig“, so Dietrich. (*Name der Redaktion bekannt)