Essen. In der Wohnung des 43-Jährigen aus Essen-Frohnhausen fanden die Ermittler Heroin. Auch aus seinem Vorstrafenregister hätte man auf Drogenhandel schließen können. Doch dem Mann konnte vor Gericht lediglich der Besitz von Drogen nachgewiesen werden. Dafür erhielt er ein Jahr und zehn Monate Haft.

Sein Vorstrafenregister, die Gegenstände in seiner Wohnung und das dort gefundene Heroin erinnerten an einen schwunghaften Drogenhandel. Doch nachweisen konnte die Strafjustiz es dem 43-Jährigen aus dem Essener Stadtteil Frohnhausen nicht. Lediglich wegen Besitzes von Rauschgift verurteilte die VI. Essener Strafkammer ihn zu einem Jahr und zehn Monaten Haft.

Im Frühsommer 2013 hatte die Polizei in Aachen einen Dealer mit 102 Gramm Heroin im Auto erwischt. Sie verdächtigte ihn, als Kurier für den 43 Jahre alten Essener Drogen aus Holland zu schmuggeln. Einige Wochen später wurde deshalb die Wohnung in Frohnhausen durchsucht. 15 Gramm Heroin entdeckten die Beamten, dazu zwölf Gramm Haschisch. Außerdem Utensilien, die für einen Drogenhandel sprachen: Verpackungsmaterial und eine Feinwaage. 1850 Euro Bargeld in der Wohnung des Sozialhilfeempfängers sprachen zusätzlich für eine illegale und lukrative Beschäftigung des Mannes, der in U-Haft kam.

Machete an der Tür

Angeklagt hatte Staatsanwalt Jörg Weber ihn wegen bewaffneten Drogenhandels, Mindeststrafe fünf Jahre Haft. Das lag an der Machete, die laut Polizei griffbereit neben der Tür lag. Aber der Angeklagte hatte auf fast alles eine Antwort. In jungen Jahren hatte er als Boxer in der Junioren-Bundesliga gekämpft. Dann rutschte er ab, scheiterte mit Versuchen, sich eine bürgerliche Existenz aufzubauen. Drogen, Festnahmen, Strafen – ein Teufelskreis.

Zuletzt, so erzählt er, habe er sich als „Powerseller“ bei Ebay versucht. Das kannst Du gut von zu Hause aus machen, hätte er sich gedacht. Dann liefert er die Erklärungen: Das Verpackungsmaterial sei nicht für Drogen gedacht gewesen. Er habe es gebraucht, um kleine Kreuze für einen Euro zu versenden. Die Feinwaage? „Um Armbänder zu wiegen.“ Das Bargeld, das aus verdächtig vielen Münzen bestand: „Das haben meine Freundin und ich gesammelt, um im Sommer in Urlaub zu fahren. Ein Tick von meiner Mutter, die hat auch Geld in einer Asbachflasche gesammelt.“ Und die Machete sei ein Dekostück aus der Samuraischwertsammlung seiner Freundin.

Widerlegen ließen sich die Behauptungen nicht. Schon Staatsanwalt Weber hatte keinen strafbaren Handel mehr gesehen. Verteidiger Clemens Louis riet, „die Kirche im Dorf zu lassen“. So sah es auch die VI. Kammer. Neben dieser Strafe muss der Angeklagte aber mit dem Widerruf seiner früheren Bewährung rechnen und noch einmal eineinhalb Jahre sitzen.