Essen. . Wegen eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts prüft das Wahlamt der Stadt Essen das Bürgerbegehren zum Teilneubau der Messe nicht so streng wie das Bürgerbegehren “Kulturgut“. Geburtsdaten der Unterzeichner gelten als nicht zwingend nötig. Die Bürger-Initiative wähnt sich kurz vor dem Ziel.

Sechs Tage vor dem Ende der Sammelfrist wähnen sich die Initiatoren des Bürgerbegehrens zum Messe-Teilneubau in Essen kurz vor dem Ziel: Offiziell meldeten sie 13.200 gesammelte Unterschriften für ihr Ansinnen, die Sammlung geht aber bis zum Montag noch weiter, und erfahrungsgemäß lassen die im Stadtgebiet verstreuten Listen das Ergebnis auf den letzten Drücker noch einmal spürbar hochschnellen.

Ein Puffer deutlich oberhalb der Hürde von rund 13.600 Unterschriften gilt dabei als notwendig, weil eine ganze Reihe von Unterstützern im Rahmen der Prüfung aussortiert werden dürften – entweder, weil sie mehr als einmal unterschrieben haben, weil sie nicht aus Essen stammen oder – als Nicht-EU-Ausländer – bei einer Kommunalwahl gar nicht wahlberechtigt sind.

Stadt Essen beugt sich trotz Bedenken

Doch gar so streng wie beim letzten Bürgerbegehren „Kulturgut“ wird die Stadt Essen in Sachen Messe ohnehin nicht prüfen, wie jetzt Rüdiger Lohse vom Wahlamt auf Redaktionsanfrage bestätigte. Grund dafür ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom Sommer, nach dem es reicht, den Unterzeichner im Rahmen der Prüfung zweifelsfrei zu identifizieren. Wenn dies mit Name und Adresse klappt und die Unterschrift vorliegt, sei das Geburtsdatum folglich nicht mehr zwingend nötig.

Dieser Linie beugt sich die Stadt trotz eigener Bedenken, was nicht zuletzt die Prüfung vereinfacht. Bei „Kulturgut“ wurden wegen fehlender Geburtstdaten am Ende immerhin 372 Unterstützer aussortiert, die Zulässigkeit wird noch ein Fall fürs Gericht. Beim Messe-Begehren hofft man auf weniger Ausschuss: „Auswärtige haben wir schon gestrichen und wo Adressen fehlen, versuchen wir das auszubügeln“, so Grünen-Chef Mehrdad Mostofizadeh.