Essen. Ist das Bürgerbegehren „Kulturgut“ am Ende doch zulässig? Die Linke wie auch die DKP sehen sich in ihren Zweifeln an der städtischen Rechtsauffassung bestätigt.
Ist das Bürgerbegehren „Kulturgut“ am Ende doch zulässig, weil die Stadt auch Unterstützer ohne Geburtsdatum akzeptieren muss, wenn sie zweifelsfrei identifizierbar sind? Die Stadt mag sich diese Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts Münster nicht ohne weiteres zueigen machen. „Das Rechtsamt hat mit den Recherchen erst begonnen“, hieß es aus dem Rathaus. Vorerst widme man sich nur der Klage der „Kulturgut“-Initiatoren vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, „ohne das andere Thema außer Acht zu lassen“.
Die Linke wie auch die DKP sehen sich in ihren Zweifeln an der städtischen Rechtsauffassung bestätigt. Womöglich müsse der Rat bereits im September seine Position korrigieren, so Hans Peter Leymann-Kurtz, Fraktionschef der Linken im Rat: „Vor diesem Hintergrund werden wir darauf drängen, dass vorerst keine der Kürzungsmaßnahmen, gegen die sich mehr als 14.000 Bürger durch ihre Unterstützung für das Bürgerbegehren gewendet haben, umgesetzt werden.“