Essen.
Aussage stand gegen Aussage. Und so blieben der Jugendschutzkammer am Landgericht Essen Zweifel an der Schuld des 25 Jahre alten Essener Angeklagten. Es sei ihm nicht nachzuweisen, dass er wirklich wusste, wie jung die heute 15-jährige Gelsenkirchenerin war, als er sexuell mit ihr verkehrte.
Tatsächlich war sie im Frühjahr 2011 erst 13 Jahre alt, jegliche sexuelle Handlung mit ihr ist deshalb nach dem Gesetz strafbar. Aber wissen muss es der Täter schon, dass er ein Kind vor sich hat. Über die Internet-Plattform „Schüler VZ“ hatten die beiden sich kennengelernt. Irgendwann vereinbarten sie ein Treffen, und die Gelsenkirchenerin besuchte den weich und jung wirkenden Essener in dessen Wohnung.
Es kam zu sexuellen Kontakten, die sie eigentlich nicht wollte. Gewalt oder Zwang war nicht im Spiel. Zwei Wochen später kam die 13-Jährige erneut zu ihm. Das sei aber nur geschehen, weil er drohte, schlecht über sie zu reden. So wolle er verbreiten, dass sie mit ihm geschlafen hätte, was tatsächlich nicht der Fall war.
Belästigungen folgten
Danach lehnte sie jeden weiteren Kontakt ab, fühlte sich von dem Älteren aber weiter bei Facebook belästigt. Um diese Stalkerei zu unterbinden, ging sie später zur Polizei. Auf Nachfrage sagte sie, der Angeklagte habe natürlich gewusst, dass sie erst 13 Jahre alt sei. Er selbst hätte sich zudem als 17-Jähriger ausgegeben.
Der 25-Jährige hatte jeglichen Kontakt zunächst strikt bestritten. Im Gegenteil, das Mädchen sei wohl sauer, dass er ihre Liebe verschmähe. Erst nach und nach gab er immer mehr zu, räumte am ersten Prozesstag auch die sexuellen Handlungen ein. Aber der Vorwurf, er habe das Alter des Mädchens gekannt, stimme einfach nicht. Nachzuweisen sei ihm dieser Vorwurf auch nicht angesichts der sich widersprechenden Aussagen, sagte Richterin Luise Nünning. Freispruch hatten auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung beantragt. Die Nebenklageanwältin, die das Mädchen vertrat, akzeptierte den Freispruch.