Essen. . Entlassen aus der Sicherungsverwahrung, von der Polizei bewacht. Trotzdem soll ein mehrfach vorbestrafter Sex-Täter in einem Behindertenheim in seiner Nachbarschaft neue Opfer gefunden haben. Seit Mittwoch muss er sich vor dem Landgericht Essen verantworten.
Im Blick hatten die Behörden den mehrfach vorbestraften Sex-Täter. Und eigentlich war sich jeder sicher, dass Klaus-Dieter W. weiter gefährlich sein wird. Doch auf Geheiß des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte hatte der heute 52-Jährige die Sicherungsverwahrung verlassen dürfen. Seit Mittwoch steht er vor dem Landgericht Essen, sexueller Missbrauch von Widerstandsunfähigen wirft ihm die Anklage vor. Und jetzt droht ihm eine neue Sicherungsverwahrung.
Seine Kraft ist ungebrochen. Dominant wirkt er im Gerichtssaal, macht sein Wort und lässt sich nicht einschüchtern. Schon vor der Verhandlung gibt es unten im Vorführtrakt Ärger, als die Justizwachtmeister ihn körperlich auf Waffen durchsuchen. Heftig soll er sich dagegen gewehrt haben. Richter Rudolf Fink, Vorsitzender der VII. Strafkammer, nimmt das zum Anlass für eine scharfe Warnung: „Sie werden sich in Zukunft anders benehmen und nicht die Wachtmeister bedrohen.“ Klaus-Dieter W. will sich verteidigen: „Ich lasse mich aber nicht unsittlich berühren.“ Fink kontert: „Das wird keinen sexuellen Hintergrund haben, wenn Sie durchsucht werden.“
Die Anklage wirft ihm ein perfides Verhalten vor
Die Anklage wirft ihm ein perfides Verhalten vor. Als er 2011 nach Essen kam, zog er in die Nähe einer Einrichtung für geistig Behinderte. Anfangs wurde er scharf von der Polizei bewacht, hatte engen Kontakt zur Bewährungshilfe. Doch als er einen Job bekam, schien er sein Leben in den Griff zu bekommen. Die Kontrollen wurden gelockert. Das soll Klaus-Dieter W. ausgenutzt haben, um sich junge Männer aus dem Heim ins Haus zu holen. Sex soll er mit ihnen gehabt und genau gewusst haben, dass sie wegen ihrer Behinderung nicht zum Widerstand in der Lage waren. Zwei Fälle sind angeklagt, dazu noch sieben kinderpornografische Fotos auf dem Computer des Angeklagten. Im Kontakt zu mehreren anderen Männern aus dem Heim ließ sich der Sex-Verdacht nicht erhärten.
Sexuelle Handlungen räumt der Angeklagte bei einem der Männer ein. Er habe aber nie die Schwere der Behinderung erkannt. Genau um diese Frage wird es gehen. Einen 20-Jährigen vernimmt die Kammer. Mal wirkt er begriffsstutzig, mal sprudelt es logisch und zusammenhängend aus ihm heraus. Drei weitere Prozesstage sind geplant.