Duisburg.
Mit einem keineswegs alltäglichen Vorwurf muss sich seit Dienstag das Landgericht Duisburg beschäftigen: Wegen Verstoßes gegen die Weisungen der Führungsaufsicht steht ein mehrfach wegen schwerer Sexualtaten bestrafter 47-jähriger Duisburger vor einer Großen Strafkammer. Außerdem wirft die Staatsanwaltschaft ihm Brandstiftung vor.
16 Eintragungen weist das Vorstrafenregister des Mannes auf. Unter anderem war er 1992 und 2001 wegen Vergewaltigung und Körperverletzung zu insgesamt 15 Jahren verurteilt worden, kam knapp an der Sicherungsverwahrung vorbei. Die Strafen saß er bis zum letzten Tag ab. Doch wie in solchen Fällen üblich, wurde der Duisburger nach der Entlassung 2009 unter Führungsaufsicht gestellt. In diesem Fall sogar lebenslang.
Lebenslang unter Führungsaufsicht
Die Auflagen beinhalten unter anderem regelmäßige Meldungen beim Bewährungshelfer, Pflicht zur Anzeige bei Wohnortwechseln, Verbot des Konsums von Alkohol- und Drogen. Gegen alle diese Weisungen soll der 47-Jährige in insgesamt 19 Fällen verstoßen haben, obwohl ihm das Landgericht Duisburg zuletzt ausdrücklich Strafe angedroht hatte. So soll er von Duisburg nach Oberhausen gezogen sein, ohne dies den Behörden anzuzeigen. Dafür gab er später eine Adresse an, bei der tatsächlich nur seine Post gelandet sein soll.
Der Bewährungshelfer soll ihn seit September 2011 nicht mehr zu Gesicht bekommen haben. Dafür nahm der 47-Jährige aber einen Aushilfsjob in einer Kneipe an und soll dabei mehr als einmal zu tief ins Glas geschaut haben. Mit knapp zwei Promille Alkohol im Blut soll er schließlich am 20. September 2012 eine Gartenlaube in Walsum angezündet haben, die vollständig ausbrannte.
Eine Reihe der ihm vorgeworfenen Verstöße gab der Angeklagte beim gestrigen Verfahrensauftakt zu. Für andere ihm angelastete Verfehlungen brachte er Entschuldigungen vor oder bestritt sie. Vor allem die Brandstiftung will der 47-Jährige nicht begangen haben. Er sei zwar an der Gartenlaube gewesen - das zu bestreiten wäre auch sinnlos, da sein Rucksack in der Nähe des Tatortes gefunden wurde - habe aber nichts von Feuer bemerkt, beteuert er. Als er von dem Brand erfuhr habe er aus lauter Angst einen Bekannten angestiftet, ihm ein falsches Alibi zu verschaffen.
Für das Verfahren sind bis Ende Februar fünf Prozesstage geplant.