Essen. . Neuer Vertrag, besserer Tarif, weniger Kosten: Das erklärte die Vertreterin einer 73-Jährigen, bei der sie klingelte. Die Telekom-Kundin fühlte sich überrumpelt. Dennoch unterschrieb sie einen neuen Vertrag - zu schlechteren Konditionen.
Ein bisschen gewundert hat sich Maria Singer (Name geändert) schon, als die junge Frau vor ihrer Tür stand und ihr einen neuen Telefon-Vertrag anbot. Immerhin hatte die sich weder angemeldet, noch wollte die Telekom-Kundin ihren Tarif ändern, berichtet die 73-jährige Frohnhauserin. Dennoch unterschrieb sie bei der „netten Dame“.
Senioren werden an der Haustür bequatscht
„Ich bin überrumpelt und besoffen gequatscht worden“, anders kann es sich Maria Singer nicht erklären. Das Ergebnis: eine monatliche Rechnung, die statt der über Jahre üblichen knapp 30 Euro jetzt bis zu 54 Euro beträgt. Denn die Telefonnummern, die sie ab und zu bei Gewinnspielen wählt und die pro Anruf 50 Cent kosten, sind beim neuen, teureren Grundtarif nicht enthalten: „Darüber bin ich nicht informiert worden.“ Bis dahin kam sie mit diesen Nummern und Standardtarif mit etwa 28 Euro hin. Stattdessen kann sie nun unbegrenzt ins Internet gehen. Die Telekom hat ihr ein Gerät geschickt. Nur hat sie gar keinen Computer.
Maria Singer hat die Mitarbeiterin mehrfach angerufen: „Erst wollte sie mir helfen, irgendwann war die Nummer nicht mehr erreichbar“. Die Frohnhauserin möchte nun vor allem andere Bürger vor voreiligen Abschlüssen warnen.
„Grundsätzlich sind Haustürgeschäfte erlaubt“, sagt Doris Grzegorczyk von der Verbraucherzentrale. Bekannt sind sie bei allen Anbietern. Oft trifft es Senioren, die tagsüber zu Hause sind, denen „wird das Blaue vom Himmel erzählt, etwa dass sie unendlich sparen können“, sagt Doris Grzegorczyk. So werde ihnen ein Vertrag aufgeschwatzt, meistens zu Ungunsten der Kunden.
Haustürgeschäft auf Widerrufsbelehrung prüfen
Zum aktuellen Fall: Es müsse geprüft werden, ob der Vertrag eine Widerrufsbelehrung enthält. Falls nicht, gilt eine unendliche Widerrufsfrist. Falls ja, dann sei ein Ausstieg nur über Kulanz möglich. Das sei für Kunden oft schwierig, daher bietet die Verbraucherzentrale Hilfe an: „Wir haben Ansprechpartner bei den Unternehmen, die die Verträge in der Regel stornieren.“ Doris Grzegorczyk rät: „Nichts an der Haustür unterschreiben.“ Verträge ablehnen, die Mitarbeiter nicht hineinlassen. Wenn der Kunde ein neues Angebot wünscht, sollte er auf den Anbieter zugehen. Doch Vorsicht: „Bei Verträgen im Ladenlokal gilt kein Widerrufsrecht.“
Maria Singer hat immerhin ihren alten Vertrag zurück. Auf Nachfrage der WAZ, antwortet die Telekom: „Es tut uns leid, dass Frau Singer diese Unannehmlichkeiten hatte. Die Service-Kollegen haben bereits bei ihr persönlich um Entschuldigung gebeten. Ihr Vertrag wurde auf den alten Status zurückgesetzt“. Außerdem erhalte sie eine Gutschrift über die angefallene Differenz. Telekom-Sprecher Frank Leibiger versichert: „Zusätzlich kümmert sich jetzt unsere Abteilung für Händlerbeschwerden um die interne Aufklärung, um so etwas künftig auszuschließen“.