Essen. Die Initiative „Kulturgut Essen“ ist gescheitert. Den Initiatoren fehlten 75 Unterschriften. Insgesamt 13.649 gültige Unterschriften hätten für das Bürgerbegehren vorgelegt werden müssen. Am 29. Mai wird der Stadtrat formal darüber entscheiden, ob er das Bürgerbegehren für zulässig erklärt.
Bei Wind und Wetter haben sie gesammelt, doch alle Mühe war letztlich vergebens. Die Initiative „Kulturgut Essen“ ist gescheitert, wenn auch nur um Haaresbreite. Für ein Bürgerbegehren, das vom Rat beschlossene Personalkürzungen bei der Volkshochschule und anderen kulturellen Einrichtungen der Stadt hätte rückgängig machen sollen, fehlten den Initiatoren am Ende gerade einmal 75 Unterschriften.
Eine lächerlich gering anmutende Zahl angesichts von 16.293, die „Kulturgut“ dem Wahlamt zur Prüfung vorgelegt hatte. Entsprechend groß ist die Enttäuschung auf Seiten der Initiative. „Das ist sehr bedauerlich. Auch weil wir es so knapp verpasst haben“, sagte Achim Schräder, einer der drei Vertretungsberechtigten. „Ich kann mich nur bei allen, die mitgemacht haben, bedanken.“
2719 Unterschriften waren ungültig
In Zahlen liest sich das Scheitern so: 13.649 gültige Unterschriften hätte „Kulturgut“ vorlegen müssen, um das für ein Bürgerbegehren erforderliche Quorum zu erfüllen. Drei Prozent aller wahlberechtigten Bürger dieser Stadt hätten dafür unterzeichnen müssen. Von den 16.293 Unterschriften erklärte das Wahlamt 2719 für ungültig; 821 Unterzeichner fanden das Anliegen zwar unterstützenswert, waren aber nicht Bürger dieser Stadt. 507 hatten mit ihrem Namen zweimal oder noch öfter unterschrieben. 1391 Angaben zur Person waren unvollständig, falsch oder einfach unleserlich.
Um auf Nummer sicher zu gehen, wurden die für ungültig erklärten Unterschriften sogar ein zweites Mal geprüft, so Rüdiger Lohse vom Wahlamt. Es blieben zu viele. Warum es nicht gereicht hat? Angesichts von nur 75 Stimmen eine müßige Frage? Das Gutachten des Oberbürgermeisters, das dem Rat die Entscheidungsbefugnis bei den umstrittenen Personalfragen abspricht, sei der Sache sicherlich nicht förderlich gewesen, sagt Schräder.
Rat wird am 29. Mai über „Kulturgut“ entscheiden
Viele Bürger hätten sich verunsichert gezeigt. Auch ein „zu viel an Bürgerbegehren“ will Schräder ausgemacht haben. Gerade in Rüttenscheid, wo der Streit um zwei Straßennamen nachwirkte. Formal wird der Rat der Stadt am 29. Mai darüber entscheiden, ob er das „Kulturgut-Begehren“ für zulässig erklärt. Kulturdezernent Andreas Bomheuer zollte der Initiative Respekt. Das Ergebnis bestätige aber, „dass wir mit unseren Vorschlägen auf einem verträglichen Weg sind“.