Essen.. Endspurt bei der Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren “Kulturgut“. Mindestens 4000 Befürworter müssten die Initiatoren noch bis zum 25. April finden. Das Begehren richtet sich gegen Personalkürzungen in Kultur-Einrichtungen. Fraglich ist zudem, ob es überhaupt rechtlich zulässig ist.

Für das Bürgerbegehren „Kulturgut“ wird die Luft immer dünner. Nicht nur steht nach wie vor die Frage im Raum, ob das Begehren gegen Personalkürzungen in Einrichtungen der kulturellen Bildung überhaupt zulässig ist. Inzwischen zeichnet sich auch ab, dass die nötigen Unterstützer-Unterschriften vielleicht gar nicht zusammenkommen. Für die Sammler beginnt jetzt der Endspurt, am 25. April müssen sie die Listen einreichen.

Etwas mehr als 10.000 Unterschriften haben die Organisatoren in den vergangenen Monaten zusammengetragen. Um das Begehren in Gang zu setzen, braucht es die Zustimmung von drei Prozent der Essener, die bei einer Kommunalwahl wahlberechtigt wären, das sind in diesem Fall 14.400. Weil in der Regel zehn bis 15 Prozent der gesammelten Unterschriften als ungültig gewertet werden, müssten die Organisatoren der Stadt gut 16.500 Unterschriften vorlegen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Die Hoffnung wird nicht aufgegeben

Bei „Kulturgut“ geben sie die Hoffnung nicht auf, das Ziel noch zu erreichen. „Wir bleiben dran“, sagt Anabel Jujol, eine der Vertretungsberechtigten des Begehrens. „In den letzten Wochen werden wir noch mal alles tun, alle mobilisieren, alle Veranstaltungen mitnehmen.“ Gleichwohl kann auch Jujol angesichts der Zahlen nicht verhehlen: „Es wird sehr schwierig. Da müsste schon ein kleines PR-Wunder her.“

Nun, Aufmerksamkeit gab es für das Begehren bereits reichlich, aber nicht von der Sorte, wie die Organisatoren sie sich gewünscht hätten. Erst fiel der Stadt plötzlich auf, dass sie falsche Informationen zu den betreffenden Kürzungen geliefert hatte und der Text auf den Unterschriftenlisten geändert werden müsse. Freimütig verlängerte man die Frist für die Sammlung – ein Vorgehen, dessen rechtliche Korrektheit mancher nach wie vor bezweifelt. Als nächstes schwang die Kulturpolitik sich beinah zu einer öffentlichen Warnung vor dem Begehren auf, verwarf den Plan nach viel Kritik jedoch wieder. Schließlich legte der Verwaltungsrechtler Janbernd Oebbecke ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Gutachten vor, das das Begehren als unzulässig einstuft, weil es die „innere Organisation“ der Verwaltung betreffe, und über die entscheide nicht der Rat, sondern der Oberbürgermeister.

"Viele Stolpersteine in den Weg gelegt"

„Man hat uns viele Stolpersteine in den Weg gelegt“, sagt Anabel Jujol, „die Leute sind verunsichert.“ Vor allem das Gutachten mache es ihr und ihren Mitstreitern schwer, auf der Straße für ihre Sache zu werben.

Freilich lief die Unterschriftensammlung schon zäh, als von den rechtlichen und formalen Verwerfungen noch keine Rede war – und ohne die unverhoffte Fristverlängerung hätte man die Listen schon Anfang März vorlegen müssen. „Die Begeisterung ist schwieriger zu entfachen als erhofft“, sagt Jujol. Sollte es am Ende tatsächlich nicht reichen für eine Abstimmung im Rat und gegebenenfalls einen Bürgerentscheid, bedeute das aber nicht zwangsläufig das Aus für den Protest. Man werde sich nach wie vor gegen das „Totschlagargument vom Sparen“ engagieren. „Wir machen weiter, vielleicht auch unter dem Namen Kulturgut.“

Sammeln beim Aktionstag „Umfairteilen“

Hoffnungen setzt man bei „Kulturgut“ vor allem darauf, am Rande von Veranstaltungen weitere Unterschriften zu sammeln. Erfolgreich gewesen sei man zum Beispiel beim Osterfeuer auf Zollverein, sagt Anabel Jujol.

Nun blickt man auf den 13. April, den das Bündnis „Umfairteilen“ zum deutschlandweiten Aktionstag erklärt hat. Gruppen und Organisationen wie Awo, Gewerkschaften und Attac fordern dabei unter anderem eine höhere Besteuerung von Vermögen. In Essen startet um 12 Uhr eine Demo vorm Unperfekthaus und führt zum Willy-Brandt-Platz.