Essen. . Die Initiative „kulturgutEssen“ rechnet ab Mitte nächster Woche mit dem Start ihrer Unterschriftensammlung.

Als drinnen der Rat den Spar-Etat beschloss, posierten die versammelten Protestler draußen fürs Foto. Es war wohl ihr letzter gemeinsamer Auftritt, denn während das Bürgerbegehren zum Erhalt der Bibliotheken sich mit den letztlich abgewendeten Kürzungen am Ziel weiß und gestern Abend bereits über den Abbruch der Unterschriftensammlung beriet, steht die Initiative „kulturgut Essen“ erst in den Startlöchern, um genau diese Suche nach Unterstützern zu beginnen.

Doch vor dem Einsatz steht ein Satz: Jene Frage nämlich, die den Bürgern für ein Ja oder Nein unterbreitet werden soll. Im Entwurf lautet er so: „Sind Sie dafür, dass die am 28.11.2012 vom Rat der Stadt Essen beschlossenen Personalkürzungen bei den Bildungs- und Kulturinstitutionen VHS Essen, Folkwang Musikschule, Alte Synagoge / Haus jüdischer Kultur, Stadtarchiv / Haus der Geschichte, Kulturzentrum Schloss Borbeck und RAA / Büro für Interkulturelle Arbeit nicht umgesetzt werden?“

OB schätzt Bibliotheks-Begehren als unzulässig ein

Wer seine Stimme gegen die Kürzungen bei Volkshochschule und Co. erheben will, müsste also (was manchen auf Anhieb verwirren könnte) mit Ja stimmen – vorausgesetzt natürlich, die Stadt winkt bei ihrer Prüfung den Text durch.

Damit wäre allerdings noch nicht die Frage beantwortet, ob für das Bürgerbegehren „kulturgut“ städtischerseits die gleichen grundsätzlichen Bedenken gelten wie beim Bibliotheks-Begehren. Das wurde vom Oberbürgermeister mit Verweis auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln als „unzulässig“ eingeschätzt, weil Bürgerbegehren über „die innere Organisation der Gemeindeverwaltung“ nicht erlaubt seien. Berühren die Sparbeschlüsse für VHS, Folkwang Musikschule und andere auch nur „innere Organisationsfragen“? Von der Stadt war dazu gestern noch keine offizielle Einschätzung zu bekommen, und die Entscheidung über Zulässigkeit oder nicht träfe ohnehin der Rat.

Viel Zeit bleibt nicht

Klar ist nur: Viel Zeit zum Trödeln haben die „kulturgut“-Initiatoren nicht: Drei Monate nach dem Ratsbeschluss müssen die notwendigen Unterstützer fürs Bürgerbegehren beisammen sein. Das sind laut NRW-Gemeindeordnung drei Prozent der Bürger, die auch bei einer Kommunalwahl in Essen wahlberechtigt wären – also rund 13.500 Bürger im Alter von mindestens 16 Jahren.

Wenn dann im Anschluss der Rat nicht beitritt, kommt es zu einem stadtweiten Bürgerentscheid. Dort gibt es eine doppelte Hürde: Um die Kürzungen einzukassieren, müssten die Initiatoren eine Stimmenmehrheit erzielen und die Hürde von zehn Prozent der Wahlberechtigten überspringen – das wären etwa 45.000 Bürger.

Folkwang-Uni kritisiert Kultur-Sparpläne

Die vom Rat am Mittwoch getroffenen Sparbeschlüsse stoßen auch bei der Folkwang Universität der Künste auf heftige Kritik. Essen drohe „in die Zeit vor der Kulturhauptstadt Ruhr 2010 zurückzufallen“ und gefährde die Existenz zentraler Kultur-Institutionen in dieser Stadt – so schreibt Kurt Mehnert, Rektor der Folkwang Uni in einem Brief an die Stadtspitze und die kulturpolitischen Sprecher der Ratsfraktionen.

„Essen für das Ruhrgebiet“ habe sich auf den Weg gemacht, einen „Wandel durch Kultur – Kultur durch Wandel“ zu initiieren. „Der Kurs der jetzigen Sparpolitik steht dem ausdrücklich entgegen“, klagt Mehnert.

Unterdessen wächst die Liste der Unterstützer fürs Bürgerbegehren „kulturgutEssen“: Zu den prominenten Protestlern zählt nun auch Musiker Stefan Stoppok.