Essen. Die Initiative „Kulturgut“ hat gut 16.000 Unterschriften für ihr Bürgerbegehren ans Wahlamt übergeben. Doch ob ein Bürgerentscheid gegen Einsparungen im Kulturetat überhaupt zulässig wäre, ist noch umstritten.

Die erste Hürde auf dem Weg zum Bürgerentscheid hat die Initiative Kulturgut genommen: Zum letztmöglichen Termin am Donnerstag gab sie 16.369 Unterschriften für ihr Bürgerbegehren im Wahlamt ab. Die Initiatoren wenden sich gegen Einsparungen bei Kultureinrichtungen, die der Rat Ende 2012 beschlossen hatte. Mit dem Bürgerentscheid wollen sie verhindern, dass bei Volkshochschule, Folkwangmusikschule oder im Haus der Essener Geschichte Personal abgebaut wird.

„Es könnte also eng werden“

Anfang April hatte die Initiative erst etwa 10.000 der erforderlichen gut 14.000 Unterschriften (drei Prozent der Wahlberechtigten) gesammelt und am Erfolg ihres Vorhabens gezweifelt: „Nach der anfänglichen Euphorie gerieten wir da in ein Jammertal“, sagt Mitinitiator Achim Schräder. „Nach einem tollen Endspurt sieht es nun so aus, als hätten wir es geschafft.“ Darum stoßen sie bei dem Termin im Wahlamt mit Sekt an; wohlwissend, dass ihnen hier noch Wasser in den Schaumwein gegossen werden kann.

So weist der Leiter des Wahlamtes, Rüdiger Lohse, darauf hin, dass in der Regel 10 bis 15 Prozent der Unterschriften ungültig sind, weil sich Bürger doppelt in Listen eintragen oder falsche Angaben machen. „Es könnte also eng werden.“ Sein Amt werde aber alles tun, damit die Initiative bald Gewissheit hat: Zehn Mitarbeiter werden die Listen prüfen, acht von ihnen sind dazu eigens aus anderen Ämtern herangezogen worden. „Bis Christi Himmelfahrt wollen wir fertig sein“, sagt Lohse.

Frage der „inneren Organisation“

Das Ergebnis werde an den Rat weitergeleitet, der über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheide. Ausschlaggebend ist dabei nicht allein die nötige Unterschriftenzahl. Vielmehr gibt es Zweifel, ob die Kürzungen im Kulturetat überhaupt per Bürgerbegehren gestoppt werden könnten.

Ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Gutachten des Verwaltungsrechtlers Janbernd Oebbecke kam zum Ergebnis, dass es hier um eine Frage der „inneren Organisation“ gehe über die nicht der Rat entscheide, sondern der Oberbürgermeister. Ein Bürgerentscheid zu dem Thema sei damit unzulässig.

Womöglich juristische Schritte

Doch „Kulturgut“ gibt sich kämpferisch: Sollte sich der Rat der Auffassung Oebbeckes anschließen, erwäge man juristische Schritte. Das Gutachten habe die Bürger verunsichert, glaubt Schräder: „Viele sagten, das Begehren habe eh keinen Sinn.“ Dabei seien von den Kürzungen viele Essener betroffen: Allein die VHS müsse 3200 Kursstunden streichen, bei der Folkwangmusikschule stehe manches Angebot auf der Kippe, ergänzt Hildegard Huber: „Schon jetzt geht vieles nur, weil unser Förderverein einspringt.“

Sollte der Rat das Begehren für zulässig erklären, kommt viel Arbeit auf Lohse und das Wahlamt zu. „Wir müssten dann binnen drei Monaten einen stadtweiten Bürgerentscheid organisieren, Wahlhelfer gewinnen und 170 Wahllokale einrichten.“