Essen. . Oft ist Faulheit der Grund für das Fernbleiben von Schülern von ihren Schulen. Um dies zu zügeln, werden die Eltern der Schwänzer mit drastischen Bußgeldern vom Schulverwaltungsamt bestraft. Dabei zieht die Stadt Essen durch ihr konsequentes Eingreifen eine beachtliche Bilanz für dieses Jahr.
Wo der erhobene Zeigefinger nicht mehr wirkt, greift die Pädagogik Schülern und Eltern ins Portemonnaie: In ihrem Streben, das Schuleschwänzen konsequent zu verfolgen und zu ahnden, hat die Stadt ihre Lektion gelernt. Im vergangenen Jahr dürfte so mancher Blaumacher die Farbe gewechselt haben, als ihm eine unmissverständliche Zahlungsaufforderung der Kommune ins Haus flatterte:
Immerhin 928 Bußgelder nach einem fragwürdigen Fernbleiben vom Unterricht setzte die Behörde fest. Das ist ein neuer Höchststand: Im Jahr zuvor waren es noch 126 weniger. Zum Vergleich: In 2006 hatte die Stadt gerade einmal 60 Schwänzer zur Kasse gebeten.
Doch seitdem sich das Schulverwaltungsamt vor drei Jahren organisatorisch neu aufgestellt hat, um den ausufernden Trend zu mehr Freizeit in eigener Sache vor allem an Haupt- und Förderschulen zu stoppen, heißt die Devise: Null Toleranz. Und zwar nicht um abzukassieren, wie Hartmut Peltz, Büroleiter im Schuldezernat, betont, sondern um Jugendliche einem Bildungsabschluss näher zu bringen.
Teils drastische Geldstrafen
Dennoch: Den Verweigerern und ihren Eltern drohen zum Teil drastische Geldstrafen. Pro Fehltag werden Erziehungsberechtigte mit 50 Euro zur Kasse gebeten. Schüler ab 14 Jahren zahlen die Hälfte. 100 Euro werden für unentschuldigtes Fehlen vor und nach den Ferien fällig.
Für notorische Fernbleiber ist die Höchststrafe nach einem Erlass des Landes auf 1000, beziehungsweise 500 Euro festgesetzt. Eltern, die partout nicht zahlen wollen, droht sogar die Erzwingungshaft. Doch zu diesem letzten Mittel, sagt Peltz, habe man in Essen noch nicht greifen müssen.
269 Arbeitsauflagen für die Schüler
428 der Bußgeldverfahren betrafen die Schüler selbst. 446 Mal wurden die Erziehungsberechtigten zur Kasse gebeten. Wer sich dauerhaft verweigerte, kam am Ende mit der Justiz in Konflikt: 523 Fälle hat die Stadt allein im vergangenen Jahr ans Amtsgericht weitergegeben. 269 davon mündeten in Arbeitsauflagen für die Schüler.
War etwa der Schulhof gefegt oder die Toilette wieder blitzeblank, wurde das Bußgeld niedergeschlagen. 54 Jugendliche allerdings wanderten in Arrest. In 40 Fällen schienen Ratenzahlungen die Lösung zu sein, etwa zwei Dutzend wurden am Ende aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht weiter verfolgt.
Zwangsweise zugeführt
161 Schüler im Alter von sechs bis 17 Jahren sind den Schulen „zwangsweise zugeführt“ worden, wie es im Behördendeutsch heißt: Nach einem Antrag der Lehrer gabelten die Polizei oder Mitarbeiter des Ordnungsamtes die Blaumacher auf. Die meisten davon in Altenessen (22), Steele (11), Kray, Frohnhausen und im Nordviertel (jeweils 10).