Essen. . Das Essener Job-Center hat einer Frau zustehende Leistungen für ihren achtjährigen Sohn gestrichen. Am Bankautomaten musste die Rüttenscheiderin plötzlich feststellen, dass ihr die Existenzsicherung für den Februar fehlte. Das Sozialgericht hat die Entscheidung inzwischen korrigiert.

Im Nachhinein tut’s mal wieder allen Leid. Zu Recht, bei dem Unrecht: Es war eindeutig Willkür, das einer Studentin und allein erziehenden Mutter im Essener Job-Center widerfuhr. Die kommunale Behörde hat der 28-Jährigen sozusagen von jetzt auf gleich ihr zustehende Leistungen für ihren achtjährigen Sohn gestrichen.

Am Bankautomaten musste die Rüttenscheiderin plötzlich feststellen, dass ihr die Existenzsicherung für den Februar fehlte. Das waren 416 Euro, sagt Jan Häußler. Der Essener Rechtsanwalt, der den außergewöhnlichen Fall jetzt öffentlich machte, kritisiert die rüde Vorgehensweise der Behörde: Wenn’s Geld zu streichen gibt, sei das Job-Center schnell bei der Sache, meint der Sozialrechtler. Erst Tage später wurde der Frau die Begründung schriftlich zugestellt.

Denkfehler im Job-Center

Die war hanebüchen, und schnell klar, „dass da nur ein nicht sehr erfahrener Sachbearbeiter“ am Werk gewesen sein konnte, wie Häußler meint. Nachdem seine Mandantin gegenüber der Behörde angegeben hatte, dass sie schwanger sei und den ihr gesetzlich garantierten Mehrbedarf für werdende Mütter und die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt beantragen wollte, nahm das Malheur seinen Lauf. „Der Mitarbeiter dachte sich wohl: Wo es eine Schwangere gibt, muss es auch einen Vater geben, und der habe ja schließlich Unterhaltspflichten“, sagt Häußler. Dass dies allenfalls gegenüber dem ungeborenen Kind gilt, aber nicht für den achtjährigen Sohn, für den die Frau Leistungen bekommt, wurde bei der Entscheidung nicht bedacht. Mal ganz davon abgesehen, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit des Vaters in spe gar keine Rolle zu spielen schien.

Als der Fehler auffiel und Rechtsanwalt Häußler die Sache vors Sozialgericht brachte, ging alles ganz schnell. Nach einem gerichtlichen Eilverfahren und einer schnellen Korrektur des Verwaltungshandelns durch die Rechtsstelle des Job-Centers wurde die Leistung nachgezahlt. Für Häußler hinterlässt der Fall aber dennoch einen unschönen Nachgeschmack: Einmal abgesehen davon, dass Schwangere einen besonderen Fürsorgeanspruch haben, könne er sich nicht des Eindrucks erwehren, dass die Job-Center-Mitarbeiter überaus schnell zum schärfsten Mittel greifen und Leistungen kürzen. „So sollen wohl aufwändige Rückforderungsbescheide vermieden werden“, meint der Rechtsanwalt.

Entschuldigung für Vorgehensweise

Heike Schupetta, Sprecherin des Job-Centers, räumte gestern ohne Wenn und Aber ein: „Die Zahlungseinstellung war unrichtig.“ Gegenüber der schwangeren Frau hat die Behörde ihren Fehler inzwischen schriftlich korrigiert: „Ich bitte Sie, die Vorgehensweise zu entschuldigen“, heißt es in dem Schreiben eines Sachbearbeiters. „Das ist mehr, als sonst üblich ist“, sagt Häußler.

Immerhin.