Essen. Haben Hartz-IV-Empfänger Probleme mit ihrer Mietnebenkosten-Abrechnung, zahlt das Jobcenter Essen die Mitgliedschaft in der Mietergemeinschaft. So sollen Betroffene ihre Rechte gegen ihre Vermieter besser durchsetzen. Der Stadt soll das helfen, Geld zu sparen.

Das städtische Jobcenter unterstützt künftig Hartz-IV-Empfänger, die wegen zu hoher Miet- oder Betriebskosten im Clinch mit ihrem Vermieter liegen. Seit Anfang des Jahres bezahlt die Behörde Betroffenen die Mitgliedschaft in der Mietergemeinschaft Essen. So sollen Hartz-IV-Empfänger besser ihre Rechte gegenüber ihren Vermietern durchsetzen können.

Die Kooperation mit der Mietergemeinschaft ist vorerst auf ein Jahr angelegt. Mit rund 100 Fällen plant das Jobcenter für dieses Jahr. Das wären 10.000 Euro Kosten für Aufnahmegebühr und Jahresbeitrag, die aus dem städtischen Haushalt fällig würden. „Sollten wir einen höheren Bedarf feststellen, wäre eine Erweiterung sofort denkbar“, erklärte Jobcenter-Sprecherin Heike Schupetta. Einen Rechtsanspruch auf die Mitgliedschaft gibt es nicht. Das Jobcenter entscheidet von Fall zu Fall.

Ausgaben sparen

Die Stadt verfolgt mit der Zusammenarbeit nicht zuletzt ein eigenes Interesse, nämlich unterm Strich Ausgaben zu sparen. Nach Schätzungen des Deutschen Mieterbundes ist jede zweite Betriebskostenabrechnung falsch. Zahlen Mieter dadurch zu viel, geht das in der Regel zu Lasten der privaten Haushaltskasse. Zahlen jedoch Hartz-IV-Empfänger mehr als sie müssten, muss die Stadt dafür aufkommen. Denn sie übernimmt die Betriebs- und Heizkosten der Bedarfsgemeinschaften komplett. Und diese sind 2012 in Essen deutlich gestiegen.

Nach Angaben des Jobcenters gab die Stadt im vergangenen Jahr monatlich rund 16,5 Millionen Euro für Unterkunft und Heizung der rund 43.000 Hartz-IV-Haushalte in Essen aus. 2011 waren es noch 15,8 Millionen monatlich gewesen. Aufs Jahr gerechnet sind das 8,4 Millionen Euro mehr.

Mietobergrenzen wurden angehoben

Verantwortlich dafür sind vor allem zwei Dinge: zum einen wurden 2012 die Mietobergrenzen für die Bedarfsgemeinschaften angehoben, zum anderen schlagen die höheren Energiepreise ins Kontor.

Bleibt die Frage: Wenn die Stadt ohnehin alle Kosten für Heizung und Unterkunft der Hartz-IV-Empfänger übernimmt, wo bleibt der Anreiz für diese Mieter, ihre Betriebskostenabrechnung überprüfen zu lassen? Siw Mammitzsch Geschäftsführerin der Mietergemeinschaft, hat in den Beratungen andere Erfahrungen gemacht: „Die Betroffenen, die zu uns kommen, zeigen sehr wohl ein Interesse daran, dass falsche Abrechnungen nicht bestehen bleiben.“

Mehr Menschen fragen nach Hilfe

Auch im Jobcenter fragen nach Angaben der Sprecherin immer mehr Menschen um Hilfe, die Probleme mit ihrer Heiz- und Nebenkostenrechnung haben.