Essen. . Die Notlage einer zucker- und demenzkranken 70-Jährigen soll ein 62 Jahre alter Essener ausgenutzt haben, um sie zu vergewaltigen. Vor dem Landgericht Essen weist der Angeklagte alle Vorwürfe zurück: „Tut mir leid, in diesem Film spiele ich keine Rolle.“ Die Frau habe zu viel Fantasie.
Sie klingt überzeugend. Schildert, wie ihr unerbetener Besucher sie sexuell bedrängte. Aber ist auf die Aussage der stark zuckerkranken und prädementen 70-Jährigen aus dem Essener Stadtteil Rüttenscheid wirklich die Verurteilung des 62 Jahre alten Angeklagten zu stützen?
Denn der bestreitet vor der VI. Essener Strafkammer jegliche sexuelle Tat: „Tut mir leid, in diesem Film spiele ich keine Rolle.“ Richterin Jutta Wendrich-Rosch reagiert mehrfach ungehalten auf den Angeklagten aus Bredeney. Etwa, wenn sein Handy klingelt und sie ihn harsch auffordert, es abzustellen. „Das geht nicht“, sagt er unbekümmert, „ich habe die Pin nicht mehr“.
Unterzuckerung drohte
Am 26. Oktober vergangenen Jahres soll der nach eigenen Angaben früher als Ingenieur tätige Angeklagte die 70-Jährige in Rüttenscheid angesprochen haben. In der Anklage von Staatsanwalt Gabriel Wais wird die Frau als „leicht dement, gehbehindert und unterzuckert“ beschrieben. Laut dieser Anklage hat die Witwe auch „seit 20 Jahren keinen Mann mehr erkannt“. Das ist die Umschreibung im Alten Testament, wenn es um Sex geht („Da erkannten sie sich.“).
Vor der Haustür der Frau soll er um ein Butterbrot gebeten und so Einlass erhalten haben. Weil die Unterzuckerung drohe, sei die Frau nämlich nicht zum Widerstand fähig gewesen. Deshalb hätte sie sich auch nicht gewehrt, als er in ihrer Küche begann, sie auszuziehen und ihre Brüste zu kneten. Mit dem Finger soll der 62-Jährige sie unsittlich berührt haben.
Frau schweigt aus Scham
Erst ihr Hinweis, der Pflegedienst komme, soll ihn von weiteren Straftaten abgehalten haben. Die Schilderung der sexuellen Handlungen kommentiert der Angeklagte eindeutig: „Ekelhaft. Mir wird schlecht.“ Verteidiger Günter Klose bremst dessen Bemerkungen schnell.
Es ist ein seltsamer Ablauf, den die Anklage weiter schildert. Zum Pflegedienst sagt die 70-Jährige kein Wort. Aus Angst, sagt sie, dass der Mann die Pflegekraft angreifen könne. Als diese das Haus verlässt, sind Opfer und Täter weiter zusammen. Sie schmiert ihm wohl ein Butterbrot; er sitzt im Wohnzimmer, sie in der Küche. Erst als ihr Sohn kommt, ändert sich die Situation. Er merkt, dass die Mutter „grinst“, so als ob „sie etwas Unsinniges getan hat“. Er geht ins Wohnzimmer, sieht den Fremden und fordert ihn auf, die Wohnung zu verlassen. Der gehorcht. Und geht. Dem Sohn erzählt die Frau aus Scham nichts, erst dessen Lebensgefährtin am nächsten Tag.
Angeklagter „wollte nur helfen“
Wo liegt die Wahrheit? Für den Angeklagten ist der Fall klar, es sind die Psychopharmaka der Frau: „Zu viel Fantasie.“ Er habe ihr helfen wollen, spreche viele Leute in Rüttenscheid an, wenn er zur Reha gehe. Verteidiger Klose hat zudem recherchiert, dass zur Zuckerkrankheit auch Halluzinationen gehören können.
Rechtsmediziner Andreas Freislederer bestätigt diese Möglichkeit. Die Aussage der Frau bei Polizei und Gericht sei aber zu stringent und detailreich, als dass sie einer Halluzination entspreche. Er glaubt eher der Frau und denkt, dass sie durch ihre Zuckerkrankheit und die daraus resultierende Nervenzellenschädigung wie gelähmt war, als der Angeklagte sie bedrängte.
Kein psychologischer Gutachter geladen
Richterin Wendrich-Rosch stellt nach dieser Feststellung die entscheidende Frage: „Konnte der Angeklagte denn erkennen, dass sie ihn ablehnte?“. „Schwierig“, antwortet Freislederer. Ein psychologischer Gutachter, der nicht geladen wurde, hätte vielleicht klären können, ob ein Missbrauch in der Kindheit, von dem die 70-Jährige erzählte, ihre aktuelle Wahrnehmung überlagerte.
Gegen den nicht vorbestraften Angeklagten spricht noch, dass zwei weitere Frauen aus dem Bibelkreis ihrer Rüttenscheider Gemeinde erzählten, dass er sie angesprochen hätte. Sie lehnten jeden Kontakt ab. Von Gewalt oder weiterem Drängen berichteten sie nicht. So, wie auch die 70-Jährige nie von Gewalt sprach. Angeklagt ist deshalb die sexuelle Nötigung einer widerstandsunfähigen Frau. Und dazu gehört, dass der Täter die Widerstandsunfähigkeit erkannt und ausgenutzt haben muss. An einem weiteren Tag will die Kammer versuchen, den Fall aufzuklären.