Essen. Der 42-jährige verurteilte Sexualtäter Volker W. lockte die 58-jährige geistig behinderte Monika O. unter einem Vorwand in seine Wohnung und erstach sie. Nach Angaben von Staatsanwältin Elke Hinterberg legte der Mann am Dienstag ein Geständnis ab.

Der Tod von Monika O. aus Vogelheim ist aufgeklärt. Der 42-jährige Volker W. legte nach Angaben von Staatsanwältin Elke Hinterberg am Dienstag ein Geständnis ab. Der als Sexualstraftäter einschlägig bekannte gebürtige Dorstener habe gegenüber der Polizei und dem Haftrichter zugegeben, die 58-jährige geistig behinderte Frau getötet zu haben. Am Nachmittag erging gegen den mutmaßlichen Täter Haftbefehl wegen sexueller Nötigung und wegen Mordes. Volker W. war am Dienstagvormittag vor dem Tatort-Haus vorläufig festgenommen worden. Bewohner hatten am Abend zuvor im Keller die Leiche einer Frau gefunden.

Der Verdacht fiel schnell auf Volker W. In dem Fünffamilienhaus, in das er erst vor wenigen Monaten eingezogen war, wurde die tote Monika O. gefunden. Mitte März war der verurteilte Sexualtäter nach einer zweijährigen Haftstrafe aus dem Gefängnis entlassen worden. Gestern Mittag brach W. sein Schweigen. Ja, er habe Monika O. getötet.

Leiche blieb sechs Tage unentdeckt

Er habe die 58-Jährige angesprochen, als sie an Pfingstmontag auf der Straße Pfandflaschen einsammelte - so gibt Staatsanwältin Elke Hinterberg seine Aussage wieder. Unter dem Vorwand, er habe daheim noch Pfandflaschen, die sie gerne haben könne, lockte W. die arglose Frau in seine Erdgeschosswohnung. Dort sei er sofort über Monika W. hergefallen - in der Absicht, so Staatsanwältin Elke Hinterberg, sein Opfer zum Geschlechtsverkehr zu zwingen. Doch die nur 144 cm kleine Frau wehrte sich so heftig, dass W. sie würgte und schließlich mit einem Messer tödlich verletzte. Bei der Tatwaffe handele es sich um ein Haushaltsmesser, so die ermittelnde Staatsanwältin. Monika O. erlag nach Polizeiangaben Stichverletzungen, die ihr der Täter zugefügt hatte.

Nach der Tat brachte W. die Leiche in den Keller des Hauses und versteckte sie dort unter der Kellertreppe, wo sie sechs Tage lang unentdeckt bleiben sollte. Danach putzte er seine Wohnung und den Hausflur. Die Schuhe und die Tasche der Frau will er anschließend weggeworfen haben. Am Sonntagabend fanden Hausbewohner, denen ein merkwürdiger Geruch aufgefallen war, die Tote und alarmierten die Polizei.

Gegenüber den Ermittlungsbeamten der Mordkommission und dem Haftrichter habe W. den Tötungsdelikt gestanden. Haftbefehl erging gegen ihn wegen Mordes und sexueller Nötigung. Unter anderem wegen sexueller Nötigung saß er bis zum 19. März eine zweijährige Haftstrafe ab. Schon 1989 war er wegen Vergewaltigung verurteilt worden. Auflagen, die ihm nach seiner Haft auferlegt worden waren, hatte W. erfüllt, so dass für die zuständigen Behörden nichts darauf hindeute, dass der 42-Jährige wieder zum Täter werden könnte. Auf grausame Weise hat W. alle getäuscht.