Essen. . Am Telefon verwandelte sich laut Anklage ein Essener zum „Oberstaatsanwalt Körner-Küsters“, der Festnahmen anordnete. Der 25-Jährige muss sich vor der VI. Essener Strafkammer wegen des Führens falscher Dienstbezeichnungen verantworten – und wegen der Vergewaltigung seiner Ex-Freundin.
Eine Uniform wie der Hauptmann von Köpenick brauchte er nicht, um Eindruck zu schinden. Nur ein Telefon. Denn dadurch verwandelte sich laut Anklage der Essener Pascal G. zum „Oberstaatsanwalt Körner-Küsters“, der im harschen Ton Festnahmen anordnete. Jetzt muss sich der 25-Jährige vor der VI. Essener Strafkammer wegen des Führens falscher Dienstbezeichnungen verantworten – aber auch wegen der Vergewaltigung seiner ehemaligen Freundin.
56 Punkte umfasst die Anklage gegen den zuletzt in Holsterhausen lebenden Mann, dem Psychiater schon vor rund zehn Jahren eine narzisstische Persönlichkeitsstörung unterstellten. Mal sollte er auf gefälschten Briefbögen seines früheren Anwaltes als „Rechtsanwälte G. & Partner“ Bürobedarf und einen Fernseher bestellt haben, mal seine Ex-Freundin zu Unrecht des „Klingelterrors“ verdächtigt haben.
Den Schwerpunkt bilden aber die Fälle, in denen er als „Kollege Reuter von der Bundespolizeiwache Essen“, als „Staatsanwalt Stoiker“ oder eben als „Oberstaatsanwalt Körner-Küsters“ auf Maßnahmen gegen den Ex-Freund seiner damaligen Freundin drängt. Anrufe von seinen Anschlüssen gingen laut Anklage von Karfreitag bis Osterdienstag 2011 fast ohne Unterlass in eine Vielzahl von Amtsstuben.
Immer wieder fordert er seine Gesprächspartner in anderen Staatsanwaltschaften oder Polizeiwachen auf, den Ex-Freund festzunehmen. Der vom Gericht erlassene Haftbefehl werde nachgereicht, verspricht die angebliche Amtsperson. Und Nachdruck verleiht er seiner Aufforderung, spricht von seiner Arbeitsbelastung.
So will er auf keinen Fall der falsche Oberstaatsanwalt Körner-Küsters sein
Dass aber er dafür verantwortlich ist, räumt er zum Prozessauftakt nicht ein. So will er auf keinen Fall der falsche Oberstaatsanwalt Körner-Küsters sein, dessen Anruf sogar eine Festnahme bewirkte. Zwei Stunden lang hielt die Polizei in Berlin nachts einen Obdachlosen fest, bis der Schwindel aufflog. Pascal G. räumt aber einen Teil der Anrufe ein. Nämlich die, in denen es um die Festnahme des Ex-Freundes seiner Freundin geht. Ihm habe er in ihrem Auftrag schaden sollen.
Diese Frau ist es auch, die ihn wegen Vergewaltigung angezeigt hat. Der Vorwurf sei „nicht zutreffend“, sagt der Angeklagte. Die Vergewaltigung sei von ihr erfunden. Laut Anklage hatte sie ihn verlassen wollen. Er hinderte sie daran, schlug sie, hielt ihr eine Schere an den Kopf und vergewaltigte sie, hieß es dort weiter. Fünf Prozesstage hat die VI. Kammer zunächst für den Fall angesetzt.