Essen. .

Bewährung für eine brutale Vergewaltigung: Dieses milde Urteil für einen ehemaligen Essener SPD-Ratsherren bestätigte jetzt der Bundesgerichtshof (BGH). Das Landgericht Essen hatte den 49 Jahre alten Kommunalpolitiker im Juli 2011 zu zwei Jahren Haft mit Bewährung verurteilt und sich auch von dem ungewöhnlich hohen Schmerzensgeld von 50 000 Euro leiten lassen, das der Angeklagte seinem Opfer zahlte.

Nach einer Disco-Nacht hatte er mit seiner neuen, acht Jahre jüngeren Bekannten zunächst einvernehmlich Sex gehabt. Schnell kippte die Stimmung: Er misshandelte und demütigte die Frau, missachtete ihren Widerstand. Obwohl das Landgericht dem Angeklagten zunächst keine Bewährung geben wollte, ließ es sich nach einem Rechtsgespräch von einer offenbar finanziell motivierten Einigung zwischen Verteidigung und Opfer leiten.

Bundesgerichtshof bestätigt Bewährung

Die Staatsanwaltschaft, die zwei Jahre und neun Monate Haft und damit keine Bewährung gefordert hatte, war in Revision gegangen. Elf Monate später bestätigte jetzt der 4. Strafsenat des Karlsruher Gerichtes das Essener Urteil. Rechtsfehler seien nicht zu sehen, das Landgericht hätte seinen Beurteilungsrahmen nicht überschritten. Ausdrücklich nennt der BGH die Strafe „milde“.

Von den 50 000 Euro ist im BGH-Urteil nur indirekt die Rede. Da sprechen die Karlsruher von einem „gelungenen Täter-Opfer-Ausgleich“ als „gewichtigen Milderungsgrund“. Dass sich diesen vermutlich nur wohlhabende Vergewaltiger erkaufen können, war für den BGH kein Thema.