Essen. . Ab dem 1. Juli gelten neue Ansprüche für Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Asylbewerber-Leistungen. Mehrkosten von sieben Millionen Euro werden jährlich fällig, da einem Einpersonenhaushalt nach einem Urteil des Bundessozialgerichts nun 50 statt wie bisher 45 Quadratmeter zustehen.
Die neuen Mietobergrenzen für Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Asylbewerber-Leistungen kommen die Stadt teuer zu stehen: Mehrkosten von sieben Millionen Euro werden jährlich fällig, da einem Einpersonenhaushalt nach einem Urteil des Bundessozialgerichts nun 50 statt wie bisher 45 Quadratmeter zustehen. Für jedes weitere Haushaltsmitglied gibt’s 15 Quadratmeter mehr. Entsprechend dem Essener Mietspiegel ergibt sich nach Berechnungen der Sozialverwaltung eine Grundmiete von 4,61 Euro pro Quadratmeter.
Ab 1. Juli gelten folgende Ansprüche:
- Einpersonenhaushalt 230,50 Euro (bisher 217,50 Euro)
- Zweipersonenhaushalt 299,65 Euro (bisher 282,75 Euro)
- Dreipersonenhaushalt 368,80 Euro (bisher 348,00 Euro)
- Vierpersonenhaushalt 437,95 Euro (bisher 413,25 Euro)
- Fünfpersonenhaushalt 507,10 Euro (bisher 478,50 Euro)
Rückwirkend zum 1. Oktober 2010 werden zu gering berücksichtigte Unterkunftskosten erst dann erstattet, wenn das schriftliche Urteil und eine Weisung der Landesregierung vorliegen. Es gibt nach Auskunft des Jobcenters „ein größeres Volumen“ an Klagen und Widersprüchen.
Diese Zahlungen sollen voraussichtlich ab August möglich sein und dann automatisch abgewickelt werden, sagte Jobcenter-Chef Dietmar Gutschmidt gestern auf NRZ-Nachfrage.