Essen. Gefasst hört er dem Richter zu. Doch innerlich wird es brodeln in dem immer smart wirkenden Gastronomen aus Bredeney. Denn die XXI. Essener Strafkammer will den 50-Jährigen für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis stecken, weil er im großen Stil Steuern hinterzog.
Erfolgreich war er, führte sein Unternehmen mit fünf Restaurants in Essen, Dortmund, Bochum und Gelsenkirchen laut Urteil im patriarchalischen Stil. Allein auf die griechische Küche hatte er nicht gesetzt, sondern sie um mediterrane Angebote erweitert. Kunden lobten das „super Fleisch“, das bei ihm auf den Teller kam. Über kulinarische Qualitäten ließ das Gericht sich nicht aus, lobte aber die „beachtliche Lebensleistung“ des Angeklagten.
Eine Leistung, von der das Finanzamt gerne seinen Teil bekommen hätte. Doch von 2002 bis 2008 ermöglichte es der Gastronom, mit einem Trick die elektronische Kasse zu manipulieren. Mit simplen Schritten schaffte er es, am Ende eines Tages den Ausdruck für die Tageseinnahmen derart zu verändern, dass die Geldbeträge mit der Realität nichts mehr zu tun hatten.
Schwarzgeld gezahlt
Diesen Ausdruck gab er der Buchhaltung, und auf diesem Weg bekam das Finanzamt nur von den verringerten Einnahmen Kenntnis. Das Geld nutzte er laut Urteil, um Personal schwarz zu bezahlen. Aufgefallen war er, weil einem Steuerprüfer des Finanzamtes Gelsenkirchen-Nord, wo die Restaurantkette sitzt, es unmöglich erschien, dass in so großen Restaurants so wenig offiziell beschäftigte Kellner arbeiten.
Laut Anklage hatte der Restaurantchef eine Million Euro Steuern hinterzogen. Das Urteil stellte jetzt nur einen Betrag fest, der um die Hälfte darunter liegt. Einen Großteil der Steuer hat er schon nachgezahlt. 19 Prozesstage kümmerte sich die Kammer in dem seit September laufenden Verfahren darum, wie hoch der Umsatz in den Restaurants war.
Zum Schluss kam eine Schätzung mit Sicherheitsabschlag zustande. Staatsanwältin Alexandra Rott hatte drei Jahre Haft gefordert, die Verteidiger Martin Meinberg und Klaus Bernsmann sahen eine Bewährungsstrafe als angemessen an. Dafür sah das Gericht keinen Anlass. Richter Wolfgang Schmidt erinnerte daran, dass der Gastronom selbst nach einer Durchsuchungsaktion weitermachte.