Essen. Rund eine Million Euro an Steuern und Sozialbeiträgen soll ein Essener Gastronom hinterzogen haben. Laut Anklage am Landgericht Essen soll er mit seiner in Gelsenkirchen ansässigen griechischen Restaurantkette die Kassen der Lokale manipuliert haben.

Es ist nicht seine Welt, dieses Gericht, die XXI. Essener Wirtschaftsstrafkammer. Eher passt der seriös gekleidete 49-Jährige mit den dichten schwarzen Haaren in ein griechisches Restaurant, wo er sich herzlich nach den Wünschen der Gäste erkundigt. Aber jetzt ist der Gastronom aus Bredeney selbst das Objekt, muss sich mit diesem Gericht abfinden. Eine Million Euro Steuern soll er hinterzogen haben mit seiner in Gelsenkirchen ansässigen Restaurantkette.

Anzutreffen waren die Lokale in guten Innenstadtlagen mehrerer Ruhrgebietsstädte. In Gelsenkirchen Essen, Bochum und Dortmund firmierten sie mit unterschiedlichen Namen, die oft keine Nähe zur griechischen Herkunft des Chefs besaßen. Kunden loben noch heute das „super Fleisch“, das etwa in Gelsenkirchen auf den Teller kam.

Lohnsteuerprüfung

Vieles spricht dafür, dass der 49-Jährige beim Fleischeinkauf nicht auf den Cent blicken musste, weil er seine Gewinne aus Schwarzgeschäften finanzierte. Von November 2003 bis zum Februar 2009 soll er mit seinen Restaurants Steuern und Sozialversicherungsbeiträge im großen Stil verweigert haben. Auf die Spur gekommen war ihm das Finanzamt Gelsenkirchen-Nord, als es eine Lohnsteueraußenprüfung durchführte. Ein Beamter prüfte die Zahlen und schloss, dass mit so wenig Personal ein Restaurant dieser Größe gar nicht zu führen sei. Der Verdacht: Hier werden Löhne schwarz gezahlt.

Der Rest war Routine. Die übrigen Restaurants wurden geprüft und der Fall schließlich an die Steuerfahndung abgegeben. Deren Ermittlungen untermauerten den Verdacht. Für einen Monat wechselte der Restaurantchef aus dem noblen Bredeney in die U-Haft, dann legte er ein Geständnis ab.

Kasse manipuliert

Durch Manipulationen an den Computerkassen, so die Anklage, soll er es ermöglicht haben, dass die Einnahmen in seinen Lokalen nicht vollständig verbucht wurden. Aus diesen „Schwarzeinnahmen“ soll er dann die Löhne für schwarz beschäftigte Mitarbeiter gezahlt haben. Das vergrößerte den Umsatz und damit den Gewinn, von dem das Finanzamt nichts wusste.

Vor den Finanzbehörden war er im Kern geständig. Vor Gericht wiederholte er das Geständnis vorerst nicht, weil er sich darauf noch nicht vollständig vorbereitet hatte, erklärte Verteidiger Martin Meinberg. In der vergangenen Woche hatte ein Gespräch zwischen Verteidigung, Gericht und Staatsanwaltschaft über das zu erwartende Strafmaß keine Einigung gebracht. Meinberg erinnerte im Prozess daran, dass sein Mandant bereits erhebliche Summen gezahlt hätte, um den Steuerschaden wiedergutzumachen.