Essen. Vorbestraft war er nicht. Aber Steuern und andere Abgaben hatte der 61 Jahre alte Computerhändler so beharrlich verweigert, dass das Landgericht Essen keinen Platz mehr für eine Bewährungsstrafe sah.

Zu zweieinhalb Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung und versuchten Betruges verurteilte die XXI. Kammer den Batenbrocker am Montag. „Wir wissen, es trifft Sie hart“, gestand Richter Wolfgang Schmidt dem Angeklagten zu. Er betonte aber auch, dass sich im Prozess der anders verhalten müsse, der sich eine Bewährung verdienen wolle.

Denn der 61-Jährige hatte nach Überzeugung des Gerichtes nur das zugegeben, was objektiv nicht von der Hand zu weisen war. Im großen Stil hatte er CD- und DVD-Rohlinge im Ausland eingekauft und im Inland über seinen Laden in Batenbrock oder übers Internet abgesetzt. Beharrlich hatte er sich geweigert, der zuständigen „Zentralstelle für private Überspielrechte“ (ZPÜ), einer Art „Gema“, die notwendigen Gebühren zu überweisen. Und ebenso spärlich war seine Bereitschaft, dem Finanzamt die Steuer zu bezahlen. Rund 350 000 Euro sparte er so zwischen 2005 und 2008. Eine Summe, die aus rechtlichen Gründen im Urteil kleiner ausfiel als der ursprünglich in der Anklage genannte Betrag.

„Das Geschäftsprinzip“ des Angeklagten habe darauf beruht, die Abgaben nicht zu entrichten. Es sei ihm ganz klar bewusst gewesen, was er tat. Richter Schmidt machte klar, dass das Gericht daran keinen Zweifel hatte und gab der Verwunderung der Kammer Ausdruck: „Der Angeklagte hat einen Laden und einen Steuerberater. Warum sollte er dann nicht auch Steuern zahlen müssen?“