Essen. . Werner Korsten hat die Kosten für die Nachrüstung einer Ampel übernommen. Das gab’s noch nie, sagt die Stadt. Dem blinden Pfarrer blieb allerdings auch nichts anderes übrig, um die Velberter Straße sicher überqueren zu können.

Für gut 3000 Euro hat Werner Korsten „sein“ Blindensignal an einer Ampel bezahlt. Damit hat erstmals ein Bürger diese Nachrüstung beauftragt – und finanziert, sagt die Stadt. Dem blinden Pfarrer blieb allerdings auch nichts anderes übrig, um die Velberter Straße sicher überqueren zu können. Nach dem Umzug von Holsterhausen nach Heidhausen stellte er schnell fest, dass die B 224 so befahren ist, dass „eine akustische Orientierung allein am Verkehrsfluss nahezu unmöglich ist.“ Um mit dem Bus zum Arbeitsplatz in der Stadtmitte zu gelangen, muss er in Höhe Wintgenstraße die Straßenseite wechseln.

Er schilderte das Problem dem Amt für Straßenbau und Verkehrstechnik. Doch die Stadt sah wegen ihrer desolaten Finanzlage keine Möglichkeit, die blindentechnische Einrichtung zeitnah zu übernehmen. Pflichtaufgabe ist dies nicht. Und das Rechnungsprüfungsamt stimme nur zu, wenn die Baumaßnahme rechtlich erforderlich oder sachlich und zeitlich unabweisbar seien. Nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes ließen sich die Voraussetzungen auch aus dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen nicht ableiten. So unterschrieb Korsten den Kostenübernahmevertrag. Eigentümerin der Anlage ist die Stadt. Theoretisch kann jeder solch einen Antrag, ob für Parkbank oder Spielplatzwippe, stellen. Jeden einzelnen prüft die Stadt.

Einzigartiger Fall

Was die Blindensignale angeht: „Werner Korsten hätte sich an uns wenden können“, sagt Robert Leffler, Vorsitzender der Blindenvereinigung. Denn es gebe Ausnahmen, in denen die Stadt nachgerüstet habe. Beispiel: Wattenscheider Straße. Man müsse Gefahren aufzeigen. Schließlich sollen Blinde sich ihre Wohnung nicht nach Ampel-Ausstattung suchen müssen. Den Fall Korsten beschreibt Leffler als einzigartig. Üblich sei es hingegen dank einer Vereinbarung mit der Stadt, dass neue Ampelanlagen oder solche, die ohnehin saniert werden müssten, eine blindentechnische Nachrüstung erhielten. „Hier wären dann zweifellos auch die Belange behinderter Menschen rechtlich verpflichtend“, heißt es von Seiten der Stadt.

Mit seiner Lösung ist Korsten zufrieden. Auf eine Stiftungsplakette will er verzichten, auf eine Spendenquittung nicht. Die lehnt die Stadt ab: Voraussetzungen fehlen. Korsten: „Der Eigennutzen steht für sie im Vordergrund. Als ob nicht auch Ältere oder andere Sehbehinderte profitierten.“