Essen. Im Hauptbahnhof Essen fiel der Polizei ein 24-Jähriger in Begleitung eines Mädchens auf. Auf seinem Handy fanden sich eindeutige Fotos.

In der Nacht zu Samstag (6. April) beschlagnahmten Bundespolizisten im Essener Hauptbahnhof ein Mobiltelefon nach einer Kontrolle eines Mannes, der in Begleitung einer Minderjährigen war. Auf dem Smartphone befanden sich diverse Aufnahmen kinderpornografischen Inhaltes.

Gegen 2.20 Uhr kontrollierten Bundespolizisten im Essener Hauptbahnhof einen 24-jährigen Deutschen, der in Begleitung eines Mädchens war. Bei einer Befragung der beiden Personen, in welcher Beziehung sie stehen, machten diese widersprüchliche Angaben. Zudem ergaben Ermittlungen, dass die 14-Jährige zur Ingewahrsamnahme ausgeschrieben war.

Tatverdächtiger legte Chatverläufe auf seinem Mobiltelefon vor

Vor Ort durchgeführte Überprüfungen ergaben, dass der Wohnungslose bereits in der Vergangenheit, wegen des sexuellen Missbrauchs eines Kindes, polizeilich in Erscheinung getreten war. Auf erneute Nachfrage gab der Tatverdächtige an, dass es sich nur um eine freundschaftliche Beziehung zwischen ihm und der Jugendlichen handeln würde.

In Essen gibt es seit Ende 2021 eine Task-Force gegen Kinderpornografie (hier eine Szene vor einem Auswertungscomputer, Symbolbild).
In Essen gibt es seit Ende 2021 eine Task-Force gegen Kinderpornografie (hier eine Szene vor einem Auswertungscomputer, Symbolbild). © picture alliance/dpa | Arne Dedert

Zudem legte der Mann den Uniformierten Chatverläufe auf seinem Mobiltelefon vor, die dies bestätigen sollten. Aus den Verläufen ging hervor, dass er die Gesuchte zu Küssen aufforderte und ihr Bildmaterial mit pornografischen Inhalten sendete. Zudem wurden in einer App auf dem Smartphone Chatverläufe festgestellt, in denen sich Bildmaterial von Kindern befand, welche in Unterwäsche und zum Teil entkleidet posierten.

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Polizei wertete Videos vom Essener Hauptbahnhof aus

Unterdessen führte ein Bundespolizist eine Videoauswertung im Essener Hauptbahnhof durch. Dabei wurde festgestellt, wie der 24-Jährige die Jugendliche auf den Mund küsste. Als die Einsatzkräfte den Mann mit dem Sachverhalt konfrontierten, machte dieser von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Der Mann kam in Polizeigewahrsam. Von dort aus wird er einem zuständigen Richter vorgeführt. Zudem wurde das Mobiltelefon für weitere Auswertungen sichergestellt.

Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte und sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen ein. Das Jugendamt holte die wohnungslose 14-Jährige wenig später ab und übergab sie an eine Jugendschutzstelle.

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