Essen-Rüttenscheid. . „Henri 2020“ fürchtet Abkehr von angekündigten 300 neuen Wohnungen in Rüttenscheid. Stadt: Menge wird im Bauantrag fixiert und ist endgültig.

Die meisten Mitglieder des Ausschusses für Stadtplanung hat Investor Gentes überzeugt, die Anwohner rund um die Henri-Dunant-Straße hadern noch: Statt 370 neuen Wohnungen sollen nur rund 300 auf dem Gelände der alten Pädagogischen Hochschule entstehen. Die Bürgerinitiative „Henri 2020“ fordert nun eine schriftliche Fixierung dieser Grenze. Laut Verwaltung ergibt sich das direkt aus dem Antrag der Düsseldorfer Gentes-Gruppe: „Nach Baugenehmigung ist der vom Investor gestellte Bauantrag über 298 Wohneinheiten bindend“, teilt das Presseamt auf Anfrage dieser Zeitung mit.

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Die Erklärung dafür liegt in der Art des Bebauungsplans: Entwickelt wurde im konkreten Fall ein allgemeiner Bebauungsplan, kein vorhabenbezogener, in dem man ein Projekt präzise beschreiben würde. Somit setze der Plan auch keine Anzahl an Wohneinheiten fest, das geschehe eben im Antrag.

Eine Forderung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Stadtplanung (ASP) soll nun noch aber kurzfristig umgesetzt werden. Die Mehrheit sprach sich für eine Festschreibung der Stellplatzquote aus. Planungsdezernent Hans-Jürgen Best erklärte dazu in der Sitzung, diese Möglichkeit müsse zunächst geprüft werden. Dazu teilt die Stadt nun mit: „Der Investor wird angesichts der Forderung im ASP verpflichtet, dass die Quote ,Wohneinheiten zu Stellplatz’ 1:1 beträgt.“

Anwohner sehen einen „kleinen Fortschritt“

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„Ich bin unsicher, wie die Fixierung baurechtlich erfolgt und welche endgültigen Folgen das für den Investor bedeutet“, erklärt dazu Holger Ackermann, Sprecher der Bürgerinitiative „Henri 2020“. Die Aussage der Verwaltung müsse noch überprüft werden. In den vergangenen Tagen habe er versucht, das Meinungsbild der Siedlungsbewohner zu bekommen. „Alle sind nicht so richtig zufrieden, aber es ist ein kleiner Fortschritt.“

Beruhigender wäre es, schwarz auf weiß zu bekommen, dass nicht mehr als 300 Wohnungen gebaut werden können und die Zahl auch nicht durch spätere bauliche Maßnahmen erhöht werden kann. „Dann wäre das für mich okay“, sagt Ackermann, der einen Klageweg für „ungünstig“ hält. Aber das sei nur seine persönliche Meinung. In der Bürgerinitiative sei die Stimmung anders.

Schließlich müsse auch noch geklärt werden, wie die Verwaltung im Falle einer Verkehrsüberlastung handeln wolle. Stadtdirektor Best hatte angekündigt, man würde bei Bedarf beispielsweise eine weitere Abbiegespur einrichten. „Wer entscheidet denn, ob Bedarf da ist? Müssen wir dann wieder eine Bürgerinitiative gründen?“