Eine ehemalige Rheinhauser Goldschmiedin sitzt wegen Betrügereien erneut in Haft. Sie soll einen Schaden im fünfstelligen Bereich verursacht haben.

„Die Katze lässt das Mausen nicht“ umschreibt dieser Spruch sehr schön das allerdings zumeist unschöne Verhalten von Leuten, von gewissen Praktiken einfach nicht lassen zu wollen oder zu können. Der Spruch dürfte auch auf eine ehemalige Rheinhauser Goldschmiedin passen, die sich als Betrügerin einen unehrenhaften Ruf machte (wir berichteten mehrfach). Erst Anfang April war sie vom Duisburger Amtsgericht zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Wegen der beantragten Berufung war die 49-jährige Frau nach wie vor auf freien Fuß und nutzte offenbar die Zeit, intensiv an ihrer kriminellen Karriere zu arbeiten. Sie beging weitere mutmaßliche Betrügereien. Strafanzeigen wurden erstattet. Die Polizei griff jetzt zu. Die Frau sitzt erneut in Untersuchungshaft.

Die Frau stammt aus einer vermögenden Rheinhauser Familie. Die inzwischen verstorbenen Eltern genossen einen untadeligen Ruf. Zwischen 2005 und 2010, so sah das Gericht in seinem Urteil als erwiesen an, hatte die 49-Jährige mehrere Geschädigte um mehrere einhunderttausend Euro geprellt und ging dabei immer nach der gleichen, aber sehr glaubhaft wirkenden Masche vor.

Sie lieh sich immer wieder Geld

Mal waren es beabsichtigte neue Geschäftsgründungen, dann aber teure, gar illegale Medikamente aus den USA für die todkranke Mutter, mit denen sie sich von Freunden Geld geliehen hatte. Früheren Geschäftspartnern (Goldschmiede und Juweliere) suggerierte sie, potenzielle Kunden für Schmuckstücke „an der Hand zu haben“, bekam Ringe, Ketten und Armbänder in Kommission ausgehändigt und versetzte dieses in der nächsten Pfandleihe. Keiner der Geschädigten bekam jemals sein Geld zurück.

Mitte August des vergangenen Jahres wurde die Rheinhauserin von der Polizei festgenommen, saß in Untersuchungshaft, aus der sie aber aufgrund der positiven Entscheidung einer sogenannten Haftbeschwerde (Antrag auf Prüfung über den weiteren Verbleib in Untersuchungshaft) wieder entlassen wurde.

Schon in der Zeit als bereits die Verhandlungen vor Gericht liefen, dürfte die 49-Jährige ihre zweifelhafte Tätigkeit wieder aufgenommen und auch noch fortgeführt haben, als längst das Urteil gesprochen war, sie aber wegen der beantragten Berufung weiter in Freiheit bleiben konnte. Dabei soll es unter anderem um krumme Geschäfte mit Uhren gehen. Die Schadenshöhe soll im hohen fünfstelligen Bereich liegen.

Nach Informationen der Redaktion setzte sich die Frau vor knapp dreieinhalb Wochen nach Österreich ab. Ende vergangener Woche wurde sie kurz hinter der Grenze auf deutschen Boden gefasst.