Duisburg.
Weil er einen 82-jährigen Duisserner Rentner auf dreiste Weise ausplünderte, muss ein 38-jähriger Pfälzer drei Jahre und neun Monate in Haft.
Im Jahre 2008 hatte er das Konto des inzwischen verstorbenen Geschädigten abgeräumt und innerhalb von 14 Tagen die Lebensersparnisse des Mannes auf den Kopf gehauen.
Durch eine Komplizin, die als Putzhilfe bei dem Rentner arbeitete, hatte der Angeklagte, der sich zu diesem Zeitpunkt auf der Flucht vor dem Gesetz befand, Insider-Kenntnisse erhalten. Der Angeklagte gab sich als Stromableser der Stadtwerke aus, verschaffte sich so Zugang zur Wohnung des Opfers und entwendete dem Rentner die EC-Karte nebst PIN-Nummer. Die Informantin wurde mit 4000 Euro entlohnt.
Zwei Wochen in Saus und Braus
Innerhalb der nächsten 14 Tage räumten der Angeklagte und seine damalige Lebensgefährtin das Konto des alten Mannes leer. 23.000 Euro Bargeld hoben sie an Geldautomaten im gesamten Stadtgebiet ab. Weitere 27.000 Euro wurden bei Shopping-Touren in Duisburg und Umgebung verprasst. Die Anklageschrift listete vor allem Rechnungen aus Kaufhäusern, Elektronikartikel-Märkten, Mode- und Schuhgeschäften auf.
Der Angeklagte legte ein weitgehendes Geständnis ab, was sich strafmildernd auswirkte. Deutlich straferhöhend wirkten sich allerdings die zahlreichen, auch einschlägigen Vorstrafen des 38-Jährigen aus. „Der Angeklagte hat zwei Wochen in Saus und Braus gelebt und auf diese Weise die Lebensersparnisse eines Mannes durchgebracht, der sich danach gar nichts mehr erlauben konnte“, wetterte der Staatsanwalt.
Unter Einbeziehung eines Urteils des Landgerichts Landshut für einen Betrug an einer 90-Jährigen Pfälzerin, bei dem sich der Angeklagte als Kriminalpolizist ausgegeben hatte, hielt die Strafkammer drei Jahre und neun Monate Haft für angemessen. Den größten Teil davon wird der alkoholkranke Angeklagte allerdings in einer geschlossenen Entziehungsanstalt verbringen müssen.