Duisburg. . Eine 49-jährige Rheinhauserin prellte zwischen 2005 und Mitte 2010 ihre Freunde und Bekannten um 400.000 Euro. Nun wurde die Goldschmiedin vom Amtsgericht Duisburg zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Wegen Betruges in 13 Fällen verurteilte das Amtsgericht Duisburg am Montag (4.4.) eine 49-jährige Rheinhauserin zu zweieinhalb Jahren Gefängnis. Zwischen 2005 und Mitte 2010 hatte die Goldschmiedin und Reitlehrerin Freunde und Bekannte um Geld und Schmuck geprellt und so einen Schaden von rund 400.000 Euro verursacht.
12 Fälle eingeräumt
Bereits zu Beginn des Verfahrens hatte die Frau 12 Fälle eingeräumt. Sie hatte Schmucklieferanten vorgemacht, zahlungskräftige Kunden an der Hand zu haben und so Ansichtsexemplare erschwindelt. Kunden hatte sie betrogen, indem sie Schmuck, den sie reinigen oder reparieren sollte, behielt. Ringe, Ketten, Armbänder und Uhren landeten in Pfandhäusern. „Die Angeklagte hat das Vertrauen von Menschen geschickt ausgenutzt und es war ihr egal, dass sie dabei Existenzen auf’s Spiel setzte“, werteten die Richter.
Umstritten war der schwerwiegendste Teil der Anklage: Einem Freund der Familie hatte die 49-Jährige für ein Geschäftsmodell mit angeblich hoher Rendite 144.000 Euro entlockt. Die Angeklagte hatte stets beteuert, in diesem Fall nicht betrügerisch gehandelt zu haben. Vielmehr habe sie wirklich ein Geschäft aufbauen wollen, bei dem Schmuck in Wellness-Hotels angeboten werden sollte.
Das Schöffengericht kam zu einem anderen Ergebnis: „Sie haben dem Geldgeber etwas vorgegaukelt“, so die Vorsitzende in der Urteilsbegründung. „Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass es nie Kontakte zu Hotels gegeben hat.“
Völlig realitätsfern
Auch das angebliche Motiv glaubten die Richter nicht. Die Angeklagte hatte behauptet, die Beute ihrer kriminellen Machenschaften für in Deutschland nicht zugelassene Medikamente ausgegeben zu haben, mit denen sie das Leben ihrer an Krebs sterbenden Mutter verlängern wollten. Von geheimnisvollen Geldübergaben an Unbekannte auf Autobahnrastplätzen war die Rede gewesen.
„Das nehmen wir der Angeklagten nicht ab“, so das Gericht. Sie sei jeden Beweis dafür schuldig geblieben und ihre Erzählung sei völlig realitätsfern.