Duisburg.
Wegen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz und Betruges müssen sich seitgestern vier Angeklagte vor dem Landgericht Duisburg verantworten
. Ein 43-jähriger Rheinberger und eine 50-jährige Rheinbergerin sollen gemeinsam mit einem Ehepaar aus Königswinter Anleger um insgesamt 2,7 Mio Euro geprellt haben.
Sitz in der Schweiz
Drei der Angeklagten hatten eine Anlageberatungsunternehmen in der Schweiz gegründet. Trotz des offiziellen Firmensitzes in Zürich wurden die Geschäfte allerdings hauptsächlich von Duisburg aus abgewickelt. Mit Hilfe zahlreicher Vermittler soll das Quartett in insgesamt 120 Fällen Finanzgeschäfte abgewickelt haben, obwohl keiner der Angeklagten die erforderliche Erlaubnis dafür besaß.
Den Kunden wurde dabei vorgegaukelt, monatlich drei bis acht Prozent Rendite erwirtschaften zu können. Laut Anklage ließen sich vor allem deshalb viele Anleger überzeugen, weil die Verkäufer behaupteten, dass das Geschäft durch Einlagen in Höhe von zehn Millionen Euro bei einer Bank in Florida abgesichert sei. Was in Wahrheit schlicht erlogen gewesen sein soll.
Dass ein Großteil der Anleger nur zum Teil auf dem Schaden hocken bleibt, ist vor allem der schweizerischen Bankenaufsicht zu verdanken. Die leitete ein Insolvenzverfahren ein. Folge: Die geprellten Kunden dürfen auf 83 Prozent Entschädigung aus der Insolvenzmasse hoffen.
Dass sie mit ihrem ersten Unternehmen scheiterten, soll die Angeklagten nicht abgehalten haben, unter einem anderem Firmendach weiter zu machen. In einigen Fällen soll dabei auch Provision in die Taschen der Angeklagten geflossen sein, bevor Geld überhaupt angelegt wurde.