Duisburg. . Im letzten Jahr hat die DVG Strafantrag gegen 4000 Schwarzfahrer gestellt. Bei allen handelte es sich um Wiederholungstäter. Ein Fall eines 22-Jährigen landete sogar vor dem Landgericht. Der junge Mann wurde jetzt zu einem Monat Gefängnis verurteilt.

Gleich doppelt hatte ein 22-jähriger Fahrgast im September 2010 in der Linie U 79 schummeln wollen: Nicht nur, dass sein Ticket die verkehrte Preisstufe hatte, es war auch noch mehrfach abgestempelt worden. Die Tat, die es jetzt sogar bis in die Berufung vor dem Landgericht schaffte, ist wahrlich kein Einzelfall. Im vergangenen Jahr haben die Duisburger Verkehrsbetriebe Strafantrag gegen 4000 Schwarzfahrer gestellt.

„Und das sind alles Wiederholungstäter“, erklärt DVG-Pressesprecher Helmut Schoofs. Denn jenen, die zum ersten Mal von Kontrolleuren ohne gültigen Fahrschein angetroffen werden, werde nur das „erhöhte Beförderungsgeld“ von 40 Euro abgeknöpft. Strafrechtlich passiere da noch gar nichts.

Hohe Dunkelziffer

„Erst wenn jemand schon einmal aufgefallen ist oder gar schon einmal dafür verurteilt wurde, wird automatisch eine Strafanzeige gestellt“, so Schoofs. Die Tendenz dieser, nicht nur von Jugendlichen immer noch als Kavaliersdelikt empfundenen Straftaten, die der Gesetzgeber in schlichtem Amtsdeutsch Beförderungserschleichung nennt, sei kontinuierlich leicht ansteigend, weiß Schoofs. Im ersten Quartal 2011 gab es deswegen schon wieder mehr als 1000 Strafanzeigen.

Die Dunkelziffer ist hoch, auch wenn die DVG - wie gerade erst in der vergangenen Woche - gemeinsam mit der Polizei in Schwerpunktaktionen gegen Schwarzfahrer vorgeht. Bei 130- bis 140.000 Fahrgästen pro Tag - 60 Millionen waren es im Jahr 2010 - mutet die Zahl der erwischten Wiederholungstäter vergleichsweise gering an.

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Dass Schwarzfahren kein Kavaliersdelikt ist, musste auch der 22-Jährige erfahren. Die Justiz zog ihn wegen Betruges und Urkundenfälschung zur Verantwortung. Das Amtsgericht verdonnerte ihn angesichts seiner auch einschlägigen Vorstrafen zu einem Monat Gefängnis.

Den wollte der junge Mann allerdings nicht absitzen und legte Berufung ein. Vor dem Landgericht kostete er Richter, Staatsanwalt und Verteidiger damit aber nur eine Viertel Stunde ihres Lebens. So lange hatten die Juristen nämlich vergeblich auf den Angeklagten gewartet, bevor die Berufung wegen Nichterscheinens in Bausch und Bogen verworfen wurde.