Düsseldorf/Duisburg. Im Verfahren um das Bürgerbegehren gegen den Verkauf eines städtischen Grundstücks am Wambachsee in Duisburg hat es eine Einigung gegeben. Die Stadt darf einen Teil des Grundstücks verkaufen. Der Weg zum See bleibt aber für die Öffentlichkeit frei. Den Prozess hätte die Bürgerinitiative wohl verloren, obwohl die Argumente der Stadt zu wünschen übrig ließen.
Im Prozess um das Bürgerbegehren gegen den Verkauf des städtischen Grundstücks am Wambachsee ist es zu einer Einigung gekommen. Stadt und Bürgerinitiative schlossen vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht einen Vergleich. Die Stadt darf drei Teilflächen verkaufen, aber keine weiteren Teilstücke. Für die Öffentlichkeit muss ein Weg zum Ufer frei bleiben.
Zu dem Prozess war es gekommen, weil der Stadtrat ein Bürgerbegehren aus formalen Gründen abgelehnt hatte. Die Initiative klagte jetzt auf Zulassung des Begehrens. Das Gericht machte deutlich, dass es die Argumentation der Stadt in weiten Teilen nicht nachvollziehen könne. Die Juristen stellten aber fest, dass in der Fragestellung zum Begehren nicht klar erkennbar sei, ob sich die Initiative gegen den Verkauf der gesamten etwa 14.000 Quadratmeter großen Fläche oder nur des Teilstücks richte – aus Sicht des Gerichts ein massiver Mangel. Richter Andreas Heusch drängte dennoch auf einen Vergleich, auch um „Engagement und Einsatz“ gerecht zu werden.
Noch fand sich kein Interessent
Es bleibt offen, ob das Grundstück jetzt überhaupt bebaut wird. Bei einem Bieterverfahren, das am Wochenende zu Ende ging, fand sich noch kein einziger Interessent.
Kläger Joachim Mutz streckte in einer frühen Phase der Verhandlung glücklich beide Daumen in den Zuschauerraum. In der Bürgerinitiative besprach man schon, wo man später den Erfolg fröhlich begießen wollte. Zu früh gefreut! Nachdem das Verwaltungsgericht zunächst die Argumentation der Stadtverwaltung ziemlich deutlich auseinander genommen hatte, fand es dann doch noch einen entscheidenden Punkt. Das Richtertrio merkte mehr als deutlich an, dass es das Bürgerbegehren gegen den Verkauf des Seegrundstücks am Wambachsee so für rechtswidrig hält. Damit hatte der Stadtrat im November 2012 wohl richtig entschieden, als er das Bürgerbegehren gegen den Verkauf des städtischen Grundstücks am Wambachsee ablehnte.
„Es geht darum, dass nachher der Bürgerwille auf Basis der richtigen Tatsachen gebildet wird“, sagte Gerichtspräsident Andreas Heusch. Da habe die Bürgerinitiative seinerzeit – wohl unabsichtlich – einen Fehler gemacht, als sie die Frage für das Begehren formulierte. „Es wurde der Eindruck erweckt, dass das gesamte Grundstück verkauft werden sollte.“ Tatsächlich habe die Stadt aber immer nur einen Teil der Fläche verkaufen wollen und nie das gesamte Flurstück. Das sei nicht klar genug formuliert, damit jeder wisse, worüber er abstimmt.
Grundstück als Erholungsfläche erhalten
Aber man wolle ja sowohl das Teilstück als auch das gesamte Grundstück als Erholungsfläche erhalten, entgegnete Kläger Hans-Jürgen Lehmann. Außerdem habe ja jeder eine Skizze einsehen können. Nein, das seien keine Argumente befand das Gericht. Die Kläger, die im letzten Jahr etwa 17.500 Unterschriften für die Einleitung eines Bürgerbegehrens gesammelt hatten, steuerten auf eine Niederlage zu.
Das Gericht gab sich jede Mühe, zu vermeiden, die Bürgerinitiative und die gut 20 Zuhörer enttäuscht nach Hause zu schicken. „Uns ist am Rechtsfrieden gelegen“, sagte Richter Heusch. Ihm sei wichtig, dass die Sache nicht noch durch mehrere Instanzen geht und der ewige Streit ein Ende hat.
Nach knapp vier Stunden Verhandlung unweit der Düsseldorfer Königsallee stand dann der Vergleich: Die Stadt darf die Grundstücke (wie schon vom Immobilienmanagement ausgeschrieben) verkaufen. Der Weg zum See muss freibleiben. Den Vorschlag der Kläger, zwei Jahre lang auf den Verkauf des Teilgrundstücks zu verzichten, wollte die Stadt zuvor nicht annehmen. „Ich kann für die Stadt keine Erklärung abgeben, dass wir für alle Zeiten auf den Verkauf dieser Flächen verzichten“, sagt Rechtsamtsleiter Karlheinz Janßen.
"Weiter freien Zugang zum Wambachsee"
Immobilienmanagement-Chef Uwe Rohde zeigte sich zufrieden. „Wir können jetzt drei attraktive Grundstücke verkaufen und die Anwohner haben weiterhin freien Zugang zum Wambachsee.“
Der Vergleich ist noch nicht endgültig beschlossene Sache. Beide Parteien (Stadt und Bürgerinitiative) können bis zum 20. November von dem Vergleich zurücktreten. Dieses Recht ist eingebaut weil das Rechtsamt zwar Verhandlungen führen, aber nicht alleine entscheiden darf. Der Stadtrat muss jetzt abstimmen, ob er den Vergleich annimmt.