Duisburg. . Eigentlich haben die Aktiven der Bürgerinitiative, die die Bebauung eines seenahen Grundstücks am Wambachsee verhindern will, genug Unterschriften für ein Bürgerbegehren zusammen. Zulassen will die Stadtverwaltung dies dennoch nicht. Die Bürger sehen sich durch juristische Finessen ausgetrickst.

Die Stadtverwaltung hält das Bürgerbegehren gegen den geplanten Grundstücksverkauf am Wambachsee in Wedau für unzulässig. So soll es der Rat der Stadt am 24. September beschließen. Wichtigster Grund: Die Bürger seien mit ihrer Unterschrift dazu verleitet worden, auch über die Nutzung zu entscheiden. Aber das gehe nicht.

Dabei war der Wille der Bürgergemeinschaft Wedau ziemlich eindeutig: Am nordwestlichen Zipfel vom Wambachsee soll alles beim Alten bleiben. Das Ufer soll, wie seit Jahrzehnten, unbebaut und durch ein davor liegendes Waldstück frei erreichbar sein. Aber die Stadt hat damit seit Frühjahr andere Pläne. 5300 qm Fläche sollen als Villengrundstück verkauft werden und rund eine Mio Euro zur Schuldentilgung einbringen. Dagegen strengten die Bürger ein Bürgerbegehren an, sammelten monatelang Unterschriften.

Eigentlich genug gültige Unterschriften zusammen

17 447 Unterschriften hat die Verwaltung registriert, hält 15 860 davon für gültig. Das nötige Minimum hätte bei 14 956 Unterschriften gelegen, nämlich von vier Prozent der Wahlberechtigten. Es ist also erreicht worden. Weil jedoch Fragestellung und Begründung auf den Unterschriftenlisten sich nicht genügend aufeinander beziehen würden, hält die Verwaltung es dennoch für ungültig. Durch den Vorstoß, argumentiert sie, werde eigentlich bezweckt, dauerhaft die Nutzung des Areals festzulegen. Das aber sei Sache des Bebauungsplans. Und dessen Änderung dürfe nicht einmal versteckt zum Gegenstand eines Bürgerbegehrens gemacht werden.

Bei der Stadt wollte am Dienstag niemand Stellung zu dem Beschlussvorschlag nehmen. Er trägt die Namen von OB Sören Link, Stadtkämmerer Dr. Peter Langner und des Baudezernenten Carsten Tum. Auch von der SPD-Ratsfraktion war kein Kommentar zu bekommen. Sie berät erst am Mittwoch darüber, hatte die Aktivitäten der Wedauer aber wohlwollend begleitet. Mehrfach wurde das Thema im Rat vertagt.

Schon beim Entwurf gab es juristische Bedenken

Die drei Sprecher der Bürgergemeinschaft Wedau, Hans-Jürgen Lehmann, Jürgen Mutz und Jürgen Trabert, reagierten am Dienstag bestürzt. Sie sehen sich mit juristischen Finessen ausgetrickst. „Ich wundere mich, dass OB Sören Link sich dafür hergibt“, sagt Lehmann. Im Wahlkampf habe er mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung versprochen.

In der zehnseitigen Beschlussvorlage vom Büro für Bürgerengagement würden zudem falsche Eindrücke erweckt, etwa dass die gemeinte Parzelle nicht klar genug bezeichnet worden sei. Das sei nicht genauer möglich, so Lehmann, weil das insgesamt 14 000 qm große Gelände noch nicht kleiner parzelliert sei. Außerdem suggeriere die Stadt, es handele sich sozusagen um ein städtisches „Privatgrundstück“, das getrost eingezäunt werden könnte. „Das Baufenster für die Villa umfasst auch die dortige Rollschuhbahn. Und die war immer öffentlich“, so Jürgen Mutz.

Die jetzigen juristischen Bedenken waren schon beim Entwurf der Unterschriftenliste Thema. So hat­te das Büro den Hinweis auf den nötigen Zusammenhang von Fragestellung und Begründung gegeben, ebenso darauf, dass eine Änderung des Bebauungsplans damit nicht verfolgt werden dürfe. Und so war nachträglich in die Fragestellung auch noch das Wort „Erholung“ aufgenommen worden, also der Hinweis auf die angestrebte weitere Nutzung. Moniert wird jetzt dagegen, dass die Verkaufsabsicht nur mit dem Wort „Verkaufsverzicht“ erwähnt wird.